Original von Ottakring
. . . . blieben an einem heißen Sommertag alle Türen während der Stehzeit offen.
M.W. geht das sonst ja nur bei den ULFs und der U-Bahn.
Auch der E2/c5 hat eine Zulaufsperre, nur ist sie nicht so ohne weiters aktivierbar. Wenn der Verkehrsbetrieb seinen Fahrgästen diese sommerliche Annehmlichkeit gönnen wollte, hätte er das längst durch den einfachen Einbau eines entsprechenden Bedienungsknopfes am Fahrerplatz billig realisieren können! :lampe:
Wahrscheinlich hat man Angst vor den notorischen "Da ziagt's ja!"-Beschwerdeführern. Oder will man etwa bloß vermeiden, die alten Wagen zu attraktiv werden zu lassen?

Original von 95B
Richtig... und genau deshalb ist diese Vorgangsweise eigentlich auch nicht erlaubt.
Warum sollte das nicht erlaubt sein? In den Köpfen irgenwelcher Funktionäre vielleicht, aber so ein Verbot existiert in keiner mir bekannten Vorschrift. ?(
(Weg)fahren ist auf öffentlichem Grund und mit Fahrgästen so nicht erlaubt, aber warum sollte Stehen mit offenen Türen und unterbrochener Stromzufuhr verboten sein? Peinlich wird es nur, wenn ein Wagenbeweger drauf vergisst und einfach einschaltet. Aber dann ist er selber schuld und sollte eigentlich lieber daheim bleiben, weil Traummännlein gehören garantiert nicht hinter einen Fahrschalter. :rolleyes: