Pkw-Verkehr in der Stadt (war: Umgestaltung Ottakringer Straße)

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10.04.2012, 14:58#21
Stimmt so nicht. Sobald es irgendwelche Massenveranstaltungen gibt, hast du auch in der Pampa ein Parkplatzproblem! Denk an Skigebiete am WE, Konzerte etc. auch dort werden Parkplätze zum knappen Gut.

Natürlich, aber das ist ja dann auch eine besondere Situation, wo häufig extra kassiert wird. Ich bezog mich auf die "normale" Situation in Wiener Bezirken mit Parkpickerl.
11.04.2012, 20:07#22
Die Grenze für das Parkpickerl in den West-Bezirken wird übrigens der Straßenzug Ameisgasse-Leyserstraße-Maroltingergasse-Sandleitengasse-Güpferlingstraße sein.
12.04.2012, 13:06#23
Stimmt so nicht. Sobald es irgendwelche Massenveranstaltungen gibt, hast du auch in der Pampa ein Parkplatzproblem! Denk an Skigebiete am WE, Konzerte etc. auch dort werden Parkplätze zum knappen Gut.

Natürlich, aber das ist ja dann auch eine besondere Situation, wo häufig extra kassiert wird. Ich bezog mich auf die "normale" Situation in Wiener Bezirken mit Parkpickerl.


Naja, wenn ich mir z.B. die Situation am Semmering/ Stuhleck in den Wintermonaten ansehe (speziell an den WE) dann kann man schon von "normalen" Situationen sprechen. Gerade in Spital am Semmering hast du die "klassischen" Probleme mit Einpendlern, hier halt zumeist Wiener Skifahrer, die den Ort verstinken und zuparken.
Ansatzweise gibt's dort ja eine Lösung - großer Sammelparkplatz am Ortsbeginn, Tourengeher dürfen nicht mehr alle Parkplätze benutzen etc.
Das Auto ist halt einfach für den Massentransport nur bedingt geeignet, da der Platzverbrauch einfach zu hoch ist.

In der von dir wahrscheinlich gemeinten "Pampa" irgendwo am Land ohne Touri-Attraktionen etc. ist's natürlich das Verkehrsmittel Nr.1, ansonsten muß man einfach Alternativen anbieten
12.04.2012, 18:23#24
In der von dir wahrscheinlich gemeinten "Pampa" irgendwo am Land ohne Touri-Attraktionen etc. ist's natürlich das Verkehrsmittel Nr.1, ansonsten muß man einfach Alternativen anbieten
Stimmt. Vielleicht sollten wir einmal die "Pampa" definieren. Ich wohne Luftlinie 8 km von der CSR (nächster Grenzübergang Reintal = 12 km). Das kanns ja wohl nicht sein. Natürlich habe ich kein Parkplatzproblem bei mir und in Mistelbach. Der Öffi Busverkehr ist - Verzeihung - Scheiße. Die Hälfte der Linien richtet sich nach dem Schulverkehr (ok), in den Ferien kannst du verrecken. Das hat aber alles mit den WL herzlich wenig zu tun. Andererseits finde ich es nicht korrekt, wenn verschiedene unserer Mitglieder die einpendelnden Berufstätigen wie Agressoren sehen. Was ist denn Wien? Eine Festung wie zur Zeit der Türkenbelagerung? Mein Rauchfangkehrer ist Wiener und pendelt zu mir nach Großkrut aus, weil er in Wien keinen Job fand. Im übrigen aus meinem Job: Sowohl die Bauordnung NÖ als auch die Wien sieht vor, dass bei Neubauten eine entsprechende Anzahl von PKW Stellplätzen geschaffen werden muss, und zwar auf Eigengrund. Allerdings ist die Regelung für Wien etwas weltfremd. In Tokio kannst du z.B. ein KFZ nur anmelden, wenn du einen Stellplatz auf Privatgrund nachweisen kannst. Ich hätte bezüglich des MIV unter Berücksichtigung des öffentlichen Verkehrs schon einige Ideen aber aus Gründen der Parteipolitik sind die nur als Träume zu werten. Vielleicht poste ich sie trotzdem mal hier.
12.04.2012, 21:10#25
[Großkrut] Der Öffi Busverkehr ist - Verzeihung - Scheiße. Die Hälfte der Linien richtet sich nach dem Schulverkehr (ok), in den Ferien kannst du verrecken.
Da gibt's aber Orte mit weitaus schlechterer Öffi-Anbindung als Großkrut. Der 1022 fährt immerhin auch in den Ferien halbwegs im Takt und hat sogar auch noch Samstags-Kurse. 8-) 8-)
13.04.2012, 09:25#26
Naja, wenn ich mir z.B. die Situation am Semmering/ Stuhleck in den Wintermonaten ansehe (speziell an den WE) dann kann man schon von "normalen" Situationen sprechen. Gerade in Spital am Semmering hast du die "klassischen" Probleme mit Einpendlern, hier halt zumeist Wiener Skifahrer, die den Ort verstinken und zuparken.

Und Geld dort lassen, von dem diese Orte leben bzw. auf das sie angewiesen sind. Und Serfaus zeigt ja, wie es geht. Damit will ich nicht sagen, dass jetzt jeder Schiort eine U-Bahn bauen soll; ein ordentlicher Parkplatz in der Ortsnähe und ein Bus-Shuttle würden schon reichen, den Besucherverkehr vom Ortskern fern zu halten.
13.04.2012, 10:13#27
Da gibt's aber Orte mit weitaus schlechterer Öffi-Anbindung als Großkrut. Der 1022 fährt immerhin auch in den Ferien halbwegs im Takt und hat sogar auch noch Samstags-Kurse
Das will ich gar nicht bestreiten, dass es anderswo noch schlechter sein kann. Wenn du aber in Mistelbach geduldig gewartet hast und der Bus macht hinter Bullendorf mit dir noch eine Sightseeing Runde über Rannersdorf / Prinzendorf und Ginzersdorf wird die Geduld schon ein wenig beansprucht, überhaupt wenn der Bus auch vorher noch einen Abstecher nach Kettlasbrunn macht. Auf der B47 fährt man von Bullendorf nach Großkrut nämlich nur etwa 10 Minuten (mit normaler gesetzesmäßiger Geschwindigkeit und ohne Raserei).
14.04.2012, 01:02#28
Da gibt's aber Orte mit weitaus schlechterer Öffi-Anbindung als Großkrut. Der 1022 fährt immerhin auch in den Ferien halbwegs im Takt und hat sogar auch noch Samstags-Kurse
Das will ich gar nicht bestreiten, dass es anderswo noch schlechter sein kann. Wenn du aber in Mistelbach geduldig gewartet hast und der Bus macht hinter Bullendorf mit dir noch eine Sightseeing Runde über Rannersdorf / Prinzendorf und Ginzersdorf wird die Geduld schon ein wenig beansprucht, überhaupt wenn der Bus auch vorher noch einen Abstecher nach Kettlasbrunn macht. Auf der B47 fährt man von Bullendorf nach Großkrut nämlich nur etwa 10 Minuten (mit normaler gesetzesmäßiger Geschwindigkeit und ohne Raserei).
Da gibt's aber Orte mit weitaus schlechterer Öffi-Anbindung als Großkrut. Der 1022 fährt immerhin auch in den Ferien halbwegs im Takt und hat sogar auch noch Samstags-Kurse
Das will ich gar nicht bestreiten, dass es anderswo noch schlechter sein kann. Wenn du aber in Mistelbach geduldig gewartet hast und der Bus macht hinter Bullendorf mit dir noch eine Sightseeing Runde über Rannersdorf / Prinzendorf und Ginzersdorf wird die Geduld schon ein wenig beansprucht, überhaupt wenn der Bus auch vorher noch einen Abstecher nach Kettlasbrunn macht. Auf der B47 fährt man von Bullendorf nach Großkrut nämlich nur etwa 10 Minuten (mit normaler gesetzesmäßiger Geschwindigkeit und ohne Raserei).
Die gesetzesmäßige Geschwindigkeit liegt dort allerdings auch ziemlich durchgehend bei 100 km/h, bis auf einen kurzen 80er ;)

Einmal bin ich Mistelbach - Katzelsdorf über Großkrut mit dem Rad gefahren, spätabends mit einem Gewitter um die Wette (das war irgendein Zugschaos am Handelskai, ich glaube ich habe übersehen, dass es an dem Tag keinen 20:37-Zug nach Bernhardsthal gegeben hat und wollte nicht mit dem 22:37 fahren, habe also stattdessen die nächste Schnellbahn nach Mistelbach genommen). Da auf der B47 fast kein Verkehr war war das eigentlich sogar eine recht gemütliche Fahrt.

Zur Aussage "vergleichbar brauchbare Anbindung" - was macht man dort, wenn man am Sonntag von daheim weg will oder heimkommen? Klar, schlimmer geht immer, aber als brauchbar bezeichne ich das nicht mehr. Das ist wie in so vielen ländlichen Gegenden ein schöner Teufelskreis. Miese Intervalle - mangelnde Akzeptanz - niderige Fahrgastzahlen - Angebotsreduktion - ... bis zur Einstellung.
15.04.2012, 15:17#29

Anders gesagt: ich soll für die Erbringung einer Leistung (das Bereitstellen einer Abstellfläche) im Voraus zahlen, kann aber nicht sicher sein, ob die Leistung dann, wenn ich sie brauche, auch erbracht wird. Wo gibt es das bitte noch??

Du verwechselst da was. Du zahlst beim Parkpickerl nämlich gar nicht dafür, daß Dir ein Parkplatz zur Verfügung gestellt wird. Es gibt also keine Leistung, die Dir erbracht werden muß oder gar kann.
Du zahlst dafür, daß die Kurzparkzone in Deinem Bezirk nicht für Dich gilt. Das ist gewährleistet, egal wieviele Parkplätze dann tatsächlich frei sind.

Wenn Du einen Anspruch auf einen Parkplatz willst, dann mußt Du auch genau dafür zahlen - z.B. einen Garagenplatz mieten. Das kostet dann ungleich mehr.
28.06.2013, 10:38#30
Endbericht der ExpertInnen-Kommission zur Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung

In vier Sitzungen haben sich im Herbst 2012 VerkehrsplanerInnen, RaumplanerInnen, MedizinerInnen, KlimaexpertInnen, VertreterInnen der Bezirke und des Gemeinderats sowie der AutofahrerInnen-Klubs ARBÖ und ÖAMTC sowie des VCÖ darüber auseinandergesetzt, wie eine verbesserte Ausgestaltung der Parkraumbewirtschaftung in Wien aussehen könnte.

Diese Runde hatte das Ziel, gemeinsame Standpunkte auszuloten und Empfehlungen zu formulieren, die das bestehende Modell zur Parkraumbewirtschaftung ergänzen oder ersetzen sollen. Die teilnehmenden Organisationen haben teilweise andere und/oder darüber hinausführende Vorschläge eingebracht. Die folgenden Empfehlungen sind somit jene, die auf größtmöglichem Konsens basieren.

In der ersten Sitzung waren die Grundlagen wie ökologische Auswirkungen des motorisierten Individualverkehr auf Luftqualität und Klimabilanz ein Schwerpunktthema. In den weiteren Sitzungen wurden Themen wie öffentlicher Verkehr, der Garagenbau und Verkehrsplanung Wien/Niederösterreich besprochen.

Die vierte Sitzung der Kommission hat am 17. Dezember 2012 getagt und sich auf grundsätzliche Empfehlungen geeinigt. Für bestimmte offene Punkte hat es vertiefende Untersuchungen gegeben. Seit 5. Juni 2013 liegen nun abschließende Empfehlungen vor.

Zielsetzung
  • Verkehrslenkung zugunsten eines umweltfreundlichen Modal Split
  • Reduktion des Stellplatzdrucks und des Stellplatzsuchverkehrs
  • Verbesserungen für die Luftqualität (Feinstaub und Ozon), die Lärmbelastung und die Klimaschutzbilanz
Empfehlungen
  • Grundsätzlich gibt es Einigkeit in der Kommission über die bezirksweise Bewirtschaftung. Die Einführung eines einheitlichen Parkpickerls für ganz Wien wurde abgelehnt.
  • Ebenso wurde der Vorschlag eines "Westpickerls" erörtert und verworfen. Die jeweiligen Zonen sollen etwa gleiche Größe haben. Betreffend einer weit über die Bezirksgrenzen hinausgehenden Zone gibt es schwerwiegende rechtliche Bedenken. Auch würde eine große Zone zusätzliche Verkehrsströme begünstigen.
  • Bedarfsgerechte Überlappungszonen und optimierte Zonengrenzen sind laut Aussage der Expertinnen und Experten beim vorhandenen System möglich. Voraussetzung, Überlappungszonen einzurichten, ist eine entsprechende Einigung beziehungsweise Vereinbarung zwischen den jeweiligen zwei betroffenen Bezirken. Solche Überlappungszonen dürfen einzelne Bezirksteile erfassen, können jedoch nicht auf das gesamte Gebiet zweier Bezirke erstreckt werden.
  • Die Parkraumbewirtschaftung wird in Abstimmung mit den Bezirken für all jene Gebiete empfohlen, in denen Parkprobleme bestehen.
  • Der öffentliche Raum wird in der Stadt vielfältig genutzt. Erstrebenswert erscheint eine Auslastung von maximal 80 Prozent der verfügbaren Plätze innerhalb eines Gebietes. Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung zielen darauf ab, zumindest diesen Wert zu erreichen.
  • Die Ausdehnung der Gratisparkzeit auf 15 Minuten wurde empfohlen. Die Stadt Wien hat daher bereits im Juni 2013 eine dementsprechende Änderung beschlossen. Ab 1. September 2013 wird die Möglichkeit bestehen, das Fahrzeug 15 Minuten gratis auf Kurzparkplätzen abzustellen. Ein Parkschein ist weiterhin erforderlich. Für das Abstellen bis zu 15 Minuten kann auch der bisher gültige 10-Minuten-Parkschein hinterlegt werden. Ein Tausch der vorhandenen Gratisparkscheine ist daher nicht notwendig.
  • Zeitgleich wird die Berufsgruppe der Hebammen von der Kurzparkregelung ausgenommen.
  • Beibehalten wird die Tarifgestaltung beim Parkpickerl für die Bewohnerinnen und Bewohner. Für das Kurzparken wurde eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen einer preislichen Staffelung je nach Nähe zum Zentrum untersuchte.
  • Die Untersuchung "Vorher-Nachher-Analyse der Erhöhung der Parkgebühren in Wien am 1. März 2012" hat gezeigt, dass in den verschiedenen Bezirken unterschiedlich auf die Erhöhung der Parkgebühren am 1. März 2012 reagiert wurde. Die Studie legt somit offen, dass man mit einer Preisstaffelung Effekte erreichen kann. Allerdings ist dies nicht die einzig denkbare Maßnahme. Es wurde vereinbart, eine weitere Untersuchung zu beauftragen, welche die Langzeitauswirkungen dieser Erhöhung untersucht. Erst danach soll die Stadt Wien eine abschließende Entscheidung in diesem Zusammenhang treffen.
  • Es wurde eine Untersuchung in Auftrag gegeben, ob die derzeit geltende maximale Parkdauer in Kurzparkzonen von zwei beziehungsweise drei Stunden beibehalten wird beziehungsweise ob diese in bestimmten Gebieten gänzlich entfallen soll. Eine dementsprechende Studie ist derzeit in Arbeit. Das Ergebnis der Studie soll abgewartet werden, bevor dazu eine Empfehlung abgegeben wird.
  • Ebenfalls wurde untersucht, ob auch BesitzerInnen/MieterInnen von Garagenstellplätzen ein Pickerl für ihren Bezirk erwerben können. Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass ein Entfall des Garagenkriteriums erfolgen kann.
  • In der Rechtsgrundlage für die Gebietsverordnungen, Paragraf 43 Absatz 2a Z 1 StVO, heißt es, dass Gebiete bestimmt werden können, "deren Bewohner die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für ein zeitlich uneingeschränktes Parken in nahegelegenen Kurzparkzonen … beantragen können". Die Gebietsverordnungen nehmen diese Abgrenzung idR bezirksweise zuzüglich Überlappungszonen vor. Als nahegelegen im Sinne der Gebietsverordnung sind daher nicht nur das Grätzel rund um den Wohnort zu verstehen, sondern alle Kurzparkzonen in dem definierten Gebiet.
  • Einer Bewohnerin beziehungsweise einem Bewohner steht jedoch ein Garagenplatz allenfalls nur unmittelbar beim Wohnort zur Verfügung, also in seinem Grätzel, nicht jedoch in den übrigen Teilen des Gebietes, also im restlichen Bezirk. Passend hierzu lautet es auch in Paragraf 45 Absatz 4 StVO, dass die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ein persönliches Interesse nachweisen muss, "in der Nähe dieses Wohnsitzes" das Fahrzeug abstellen zu müssen. Die Formulierung "in der Nähe dieses Wohnsitzes" eröffnet ebenfalls die Möglichkeit wie die Bestimmung "nahegelegene Kurzparkzonen" in Paragraf 43 Absatz 2a Z 1 StVO, dass der Zweck der Ausnahmebewilligung beziehungsweise der Fahrzeugabstellung nicht nur auf den unmittelbarsten Nahebereich zum Wohnsitz limitiert ist, sondern dass im Sinne der Gebietsabgrenzung in den Gebietsverordnungen auch in anderen Bezirksteilen, zum Beispiel zwecks Aufsuchen von Nahversorgungseinrichtungen, Behörden und Freizeitstätten, das Fahrzeug abgestellt werden darf.
  • In Zusammenhang mit Garagen wurde empfohlen, den weiteren Ausbau von Wohnsammelgaragen nach strategischen Kriterien weiterzuführen, bei gleichzeitiger Reduktion von Oberflächenstellplätzen beim Neubau von Garagen.
  • Es sollen in den jeweiligen Projekten bereits frühzeitig sinnvolle Stellen definiert werden, an denen Oberflächenstellplätze reduziert werden sollen. Ziel ist eine Reduktion der Oberflächenstellplätze im Ausmaß von mindestens einem Drittel der in der Garage befindlichen Anzahl der Parkplätze.
  • Zusätzlich wurde empfohlen, die Errichtung von Park and Ride-Projekten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland nach strategischen Kriterien zu priorisieren, entsprechend der Stärke der Verkehrsströme und der aktuell verfügbaren Kapazitäten. In einer PGO-Studie wurden die Korridore Mödling, St. Pölten und Stockerau näher untersucht und Potentiale für mögliche P&R-Nutzerinnen und -Nutzer festgestellt. Umlandgemeinden in Niederösterreich werden aufgefordert, zusätzlich weitere P&R-Anlagen zu schaffen, damit ein Umstieg der Pendlerinnen und Pendler bereits in der Nähe von deren Wohnort erfolgen kann. Weiters sollen auch in Wien P&R-Anlagen an strategischen Punkten erweitert beziehungsweise neu gebaut werden.
  • Eine eindeutige Empfehlung gab die Kommission im Hinblick auf den Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wien beziehungsweise in der Ostregion ab. Insbesondere eine Intervallverdichtung der S-Bahn und regelmäßigere Zugsfolgen werden als prioritär gesehen.
  • Ebenfalls empfohlen wurde die Forcierung von FußgängerInnen-freundlichen Shared Space Lösungen und Begegnungszonen.
  • Ob es zu einer Änderung im Bereich der Geschäftsstraßenregelung kommen soll, wird eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadt Wien und der WKW ausarbeiten. Auch hier wird die Empfehlung dieser Gruppe abgewartet, bevor konkrete Schritte eingeleitet werden.
Quelle: wien.at
28.06.2013, 18:55#31
Ebenfalls wurde untersucht, ob auch BesitzerInnen/MieterInnen von Garagenstellplätzen ein Pickerl für ihren Bezirk erwerben können. Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass ein Entfall des Garagenkriteriums erfolgen kann.
Anstatt die freigewordenen Parkplätze zumindest teilweise rückzubauen und dort, wo Bedarf wäre, in Gehsteigverbreiterungen, Grünflächen und Bäume umzuwandeln, lässt man nun auch Garagenplatzbesitzer im öffentlichen Raum parken, sodass diese den freien Parkraum gleich wieder auffüllen und ihre Garagenplätze wiederum an Pendler vermieten können. Wenig innovativ. :daumenrunter: