Dienstkleidung von Fahrern

35 Beiträge · Seite 2 von 2
16.11.2013, 21:08#21
Naja, eine Uniform mit einem entsprechenden Logo (das sich auch auf Fahrzeugen, Haltestellen u.a.m. wiederfindet) kann schon entscheidend für die Corporate Identity eines Unternehmens sein.
Gegen ein spezielles Kleidungsstück mit Unternehmenslogo ist ja nichts einzuwenden. Aber dann würde ich es besser finden, wenn man mehrere Alternative anbieten, aus denen dann jeder Lenker wählen kann.
16.11.2013, 21:31#22
Aber dann würde ich es besser finden, wenn man mehrere Alternative anbieten, aus denen dann jeder Lenker wählen kann.
So nach dem Motto: Alle Fahrer sind gleich, nur manche sind gleicher?!
16.11.2013, 21:43#23
Aber dann würde ich es besser finden, wenn man mehrere Alternative anbieten, aus denen dann jeder Lenker wählen kann.
So nach dem Motto: Alle Fahrer sind gleich, nur manche sind gleicher?!

Nein, um die Individualität zu wahren. So könnte jeder Lenker aus den vorgelegten Möglichkeiten wählen, was zu ihm am besten passt. Und durch das Logo bleibt auch das Unternehmen "sichtbar".
17.11.2013, 04:58#24
Das ist meines wissens eh schon gegeben! Nur halt im beschränktem Ausmaß: Poloshirt, Hemd, Hose (Buntfaltenhose, oder die andere mit den Taschen auf Knie höhe wo mir der Name gerade nicht einfällt ?( ), Jacke (da bin ich mir nicht sicher ob es verschiedene Modell gibt). Ich habe eben nur gemeint, man hätte die "blaue" Farbe (der alten Uniformen) eben bei behalten können. Dann würde das nicht so aussehen, wie wenn man bei der "Bestattung Wien" arbeiten würde ;) .
17.11.2013, 12:01#25
Den 67A/70A hat man der WLBB ja aufs Auge gedrückt im Tausch gegen den 27A. Diese Linie wurde also niemals angeboten.

es geht aber im konkreten Fall um die erstmalige Ausschreibung von 67A/70A, wo Gschwindl sicher mitgeboten hat und nicht um die Hintergründe, wie die WLBB zu diesen Linien kam.
Außerdem kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass die km-Sätze so schlecht sind (genauso wie bei 37A, 80A), nachdem die WLBB ja "direkt" mit der Betriebsführung beauftragt wurden und es keine Ausschreibung mit dem Billigstbieter gab.
17.11.2013, 12:09#26
Aber dann würde ich es besser finden, wenn man mehrere Alternative anbieten, aus denen dann jeder Lenker wählen kann.
So nach dem Motto: Alle Fahrer sind gleich, nur manche sind gleicher?!

Nein, aber die Dienstkleidung besteht meistens aus mehreren Teilen, die man kombinieren oder die man sich aussuchen kann.
Man kann mit Hemd (lang/kurz), Krawatte, Gilet, Sakko oder Hemd (l/k), Krawatte und Weste fahren, genauso die Krawatte, das Gilet oder die Weste weglassen.
Es ist auch nicht verboten die Jacke zu tragen, manchmal gibt es auch eine Innenjacke, die kann man auch als oberstes Bekleidungsstück tragen und sogar die
Ärmeln runternehmen. Manche Unternehmen haben auch eigene Polo-Shirts als Teil der Dienstkleidung, die WiLi seit Kurzem ja auch.

Es gibt also genug Kombinationsmöglichkeiten, sofern diese Stücke bei der Dienstkleidung vorhanden sind. Manche Unternehmen bieten aber nur Hemden und Krwatten an bzw. sieht man bei manchen schon, dass das Design
ziemlich altmodisch wirkt. :D

Vielleicht kann man ja die Diskussion über Dienstkleidung ausschneiden?
18.11.2013, 10:40#27
Die Wiener Linien schreiben aber zumindest ein "einheitliches Erscheinungsbild" der Lenker vor.

... was auch bedeuten kann... blond, blaue Augen, 1,80 groß, schwarze Hose, rosa Hemd, gelber Hut
Jo, wenn's einheitlich im gleichen rosa Pyjama antreten ist es theoretisch auch einheitlich.
Nein, weil ein roser Pyjama nicht unter "Dienstkleidung" fällt, die DV-Strab aber das Tragen von Dienstkleidung vorschreibt (§42.1).
18.11.2013, 11:26#28
Die Wiener Linien schreiben aber zumindest ein "einheitliches Erscheinungsbild" der Lenker vor.

... was auch bedeuten kann... blond, blaue Augen, 1,80 groß, schwarze Hose, rosa Hemd, gelber Hut
Jo, wenn's einheitlich im gleichen rosa Pyjama antreten ist es theoretisch auch einheitlich.
Nein, weil ein roser Pyjama nicht unter "Dienstkleidung" fällt, die DV-Strab aber das Tragen von Dienstkleidung vorschreibt (§42.1).
Kommt diese hier überhaupt zur Anwendung?
18.11.2013, 11:34#29
Die Wiener Linien schreiben aber zumindest ein "einheitliches Erscheinungsbild" der Lenker vor.

... was auch bedeuten kann... blond, blaue Augen, 1,80 groß, schwarze Hose, rosa Hemd, gelber Hut
Jo, wenn's einheitlich im gleichen rosa Pyjama antreten ist es theoretisch auch einheitlich.
Nein, weil ein roser Pyjama nicht unter "Dienstkleidung" fällt, die DV-Strab aber das Tragen von Dienstkleidung vorschreibt (§42.1).
Kommt diese hier überhaupt zur Anwendung?
Wenn von Straßenbahnfahrern der WL die Rede ist, schon. Wie es bei WL-Busfahrern ist, weiß ich nicht, aber nachdem auch diese Dienstkleidung haben, wird es hier bezüglich des Tragens wohl keinen allzu großen Unterschied geben.
18.11.2013, 11:46#30
Hier in dieser Diskussion stellt sich die Frage, ob das bei den privaten Buslenkern die im Auftrag der WL fahren, diese Vorschrift zur Anwendung kommt. Kann ich mir nicht vorstellen...
18.11.2013, 12:22#31
""
Hier in dieser Diskussion stellt sich die Frage, ob das bei den privaten Buslenkern die im Auftrag der WL fahren, diese Vorschrift zur Anwendung kommt. Kann ich mir nicht vorstellen...


Glaube auch nicht, dass diese interne Vorschrift für Private gelten wird, ABER es wäre eine sinnvolle Vorgabe für zukünftige Ausschreibungen, dass zumindest eine Dienstkleidung des jeweiligen Unternehmens verplichtend zu tragen ist.
18.11.2013, 14:23#32
Hier in dieser Diskussion stellt sich die Frage, ob das bei den privaten Buslenkern die im Auftrag der WL fahren, diese Vorschrift zur Anwendung kommt. Kann ich mir nicht vorstellen...
Da im Auftrag der WL gefahren (und dies auch am Fahrzeug erkennbar gemacht) wird, könnte ich mir schon vorstellen, dass von den WL Mindestvorgaben für Dienstkleidung kommen. Ist ja schließlich kein Renomée, wenn ein Lenker "Im Auftrag der WL" im Ruderleiberl oder Pyjama unterwegs ist.
18.11.2013, 14:32#33
Hier in dieser Diskussion stellt sich die Frage, ob das bei den privaten Buslenkern die im Auftrag der WL fahren, diese Vorschrift zur Anwendung kommt. Kann ich mir nicht vorstellen...
Da im Auftrag der WL gefahren (und dies auch am Fahrzeug erkennbar gemacht) wird, könnte ich mir schon vorstellen, dass von den WL Mindestvorgaben für Dienstkleidung kommen. Ist ja schließlich kein Renomée, wenn ein Lenker "Im Auftrag der WL" im Ruderleiberl oder Pyjama unterwegs ist.


Wie ich schon geschrieben habe, wird seitens der Wiener Linien ein "Einheitliches Erscheinungsbild" vorgeschrieben.
18.11.2013, 22:18#34

ABER es wäre eine sinnvolle Vorgabe für zukünftige Ausschreibungen, dass zumindest eine Dienstkleidung des jeweiligen Unternehmens verplichtend zu tragen ist.


Wie ich schon geschrieben habe, wird seitens der Wiener Linien ein "Einheitliches Erscheinungsbild" vorgeschrieben.

konkret heißt es aber, dass das Fahrpersonal mit einer einheitlichen Bekleidung zu versehen ist, die eine Betriebszugehörigkeit erkennen lässt. ;)
Da im Auftrag der WL gefahren (und dies auch am Fahrzeug erkennbar gemacht) wird, könnte ich mir schon vorstellen, dass von den WL Mindestvorgaben für Dienstkleidung kommen.

Eher in die Richtung Hemd und Hose, aber mehr nicht bzw. siehe den Satz oberhalb. Es muß ja nicht so wie beim VEF sein, wo die gleichen, inzwischen alten grauen Uniformen, von den Mitarbeitern getragen werden.
Zitat
Ist ja schließlich kein Renomée, wenn ein Lenker "Im Auftrag der WL" im Ruderleiberl oder Pyjama unterwegs ist.

wenn es die Betriebszugehörigkeit erkennen läßt, warum nicht...? :D
In Landeck sind die Busse violett-rosa, in Liechtenstein neongelb. Wären doch coole Farben für Dienst-Jogginghosen 8-)
Übrigens ist dieses Beinkleid z.B. in Rumänien die inoffizielle Dienstkleidung der meisten Straßenbahn- und auch O-Busfahrer 8-)
13.01.2014, 13:41#35
Einem Lenker mit einer (schönen) Uniform mit Krawatte begegnen die Fahrgäste meist wesentlich respektvoller! :P
Nö.

Ausgerechnet an einem der wenigen Tage, als ich bei den WiLi mit Krawatte gefahren bin, hatte ich meinen netten Fahrgast, der mich beim Einsteigen angesehen und einfach nur "Arschloch" gesagt hat.

(Ob er meine Antwort inzwischen geistig verarbeiten konnte, weiß ich nicht ...)
So könnte jeder Lenker aus den vorgelegten Möglichkeiten wählen, was zu ihm am besten passt. Und durch das Logo bleibt auch das Unternehmen "sichtbar".
Die diesbezügliche Dienstanweisung bei den WiLi ist eindeutig.
Nur hat man leider bei der Einführung der jeweils nächsten Generation der Dienstbekleidung vergessen, ein Enddatum für den Gebrauch der alten Kleidung vorzugeben.
Bei den Hemden beispielsweise werden rot-weiß-gestreift ebenso getragen und geduldet wie das dunklere blaue mit dem Logo auf der Schulter und das neuere hellblaue mit dem Logo auf der Brusttasche.
Gleicher Kuddelmuddel bei Jacken (Anoraks) und Sakkos.