Gericht stellt Signal für zusätzliche ÖBB-Züge auf Rot

21 Beiträge · Seite 1 von 2
09.01.2015, 23:05#1
Zitat
Das Verwaltungsgericht Wien stoppt die Bestellung neuer Zugverbindungen durch den Verkehrsverbund Ost-Region

Wien - Die langjährige politische Praxis, Nah- und Regionalverkehrsleistungen ohne Ausschreibung von der staatlichen Bundesbahn erbringen zu lassen, könnte wanken. Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) hat die vom Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) geplante Auftragsvergabe an die ÖBB-Personenverkehr AG knapp vor Weihnachten per einstweiliger Verfügung gestoppt. Und am 19. Dezember ein "Nichtigerklärungsverfahren" eingeleitet.

Das geht aus einer Mitteilung des VWG auf der Webseite der Stadt Wien hervor. Dieses von Konkurrent Westbahn angestrengte Verfahren bedeutet zwar nicht, dass die geplante Direktvergabe durch den VOR an die ÖBB gekippt ist. Aber es ist eine Premiere, dass eine Direktvergabe für Zugsverkehre durch die öffentliche Hand (der VOR gehört den Ländern Wien, Niederösterreich und Burgenland) überhaupt von einem Gericht hinterfragt wird. Seit Bestehen des Gesetzes für Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr (ÖPNRVG 1999) galt es als ehernes Gesetz, dass gemeinwirtschaftliche Leistungen im öffentlichen Schienenverkehr von der ÖBB erbracht werden.

Integrierter Taktfahrplan
Welche Zugverbindungen der VOR konkret bei der ÖBB bestellen will, geht aus der im EU-Amtsblatt publizierten "Vorinformation" vom 12. Dezember 2014 über die beabsichtigte Zuschlagserteilung per 13. Dezember 2015 nicht hervor. Nur so viel: "Auftragsgegenstand sind - durch das integrierte Fahrplantaktmodell der ÖBB-Personenverkehr AG bedingte - Mehrleistungen in Wien, Niederösterreich und Burgenland."

Der finanzielle Umfang der geplanten Bestellung wird im Amtsblatt ebenso wenig spezifiziert wie das Volumen an Zugkilometern oder Pendlerzügen, das die ÖBB ab dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015 erbringen soll. Auch VOR-Sprecher Georg Huemer will nicht vorgreifen, er stellt nur "Verbesserungen für die Fahrgäste" in Aussicht. Sehr wohl spezifiziert ist in der Veröffentlichung, warum die zu vergebenden Zugsverkehre direkt der ÖBB zugeschlagen werden - und keine öffentliche Ausschreibung durchgeführt wird: "Da die zu vergebenden Verkehrsleistungen eine kommerzielle und
produktionstechnische Einheit mit dem Grundangebot des Bundes, mit dessen Erfüllung die ÖBB beauftragt ist (seit 2009, Anm.), wird die Beauftragung der ÖBB-Personenverkehr AG mit den gegenständlichen systembedingten Mehrleistungen im Wege der Direktvergabe nach Bekanntmachung bzw. Konkretisierung der Bestellung des Grundangebotes durch den Bund für das Fahrplanjahr 2016 erfolgen."

Kürzere Intervalle
Darüber hinaus will der VOR auch Zugverbindungen vergeben, "die durch Adaptierungen im Fernverkehrsangebot in Ostösterreich im Zuge der Vollinbetriebnahme des Hauptbahnhofes Wien ab Dezember 2015 neu zu strukturieren sind", sowie "Mehrleistungen" durch Wiederaufnahme von baustellenbedingt vorübergehend eingeschränkten Schienenverkehren. Erwarten dürfen die Fahrgäste ab Jahreswechsel auch "punktuelle Intervallverdichtungen und Verlängerungen von Zugläufen" auf der Wiener S-Bahn-Stammstrecke samt Außenästen.

Im Eilverfahren
Ob all dies so kommt, wie vom VOR und seinem größten Verkehrsträger ÖBB gedealt, entscheidet das VWG, das im beschleunigten Verfahren prüfen will, ob die Direktvergabe zu Recht erfolgt ist oder doch eine Ausschreibung durchzuführen ist. Die öffentliche Verhandlung werde in circa drei Wochen stattfinden, sagte die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Wien, Beatrix Hornschall, gegenüber dem Standard.

Beim VOR sieht man das Verfahren gelassen, man halte die EU-Richtlinien zur Auftragsvergabe ein. "Die Direktvergabe ist legitim", betont VOR-Sprecher Huemer. "Sie ist verkehrstechnisch und wirtschaftlich die beste Lösung für unsere Kunden." Anders sei ein ordentlicher Fahrplan zu vertretbaren Kosten derzeit nicht umsetzbar.

Ab Dezember 2015 werden im Großraum Wien nicht nur die alten blau-weißen S-Bahn-Garnituren durch neue Züge ersetzt, der Verkehrsverbund Ost-Reigion stellt auch Intervallverdichtungen in Aussicht.

(Luise Ungerboeck, DER STANDARD, 10.1.2015)

Quelle: Der Standard
10.01.2015, 00:17#2
Dieser Liberalisierungswahnsinn geht mir langsam echt auf den Keks! :rolleyes:
10.01.2015, 02:12#3
Dieser Liberalisierungswahnsinn geht mir langsam echt auf den Keks! :rolleyes:


Leistungen auszuschreiben wäre ja kein Ding der Unmöglichkeit und private Anbieter sind nicht zwangsläufig schlechter, als "öffentliche" - sofern man die ÖBB-PV offiziell überhaupt noch als rein öffentlich bezeichnen kann.
Abgeshen davon, dass ja nur (zumindest derzeit) nur gepfüft werden soll, OB die Vergabe rechtmäßig, ist ... das Ergebnis kann ja auch sein, dass die Direktvergabe rechtlich doch in Ordnung ist.

Da war die Überschrift weitaus schockierender, als der Inhalt des Artikels ...
10.01.2015, 09:16#4
Ja, die Überschriften der WESTbahn Lobby sind immer sehr dramatisch und dann recht wenig stellt sich heraus, dass alles nicht mal halb so schlimm ist wie es sich anhört. Die WESTbahn lässt sich auch groß feiern, wenn sie von den 300 Verfahren die sie gegen die ÖBB eröffnet nur 5 gewinnen. Aber man wird ja sehen was dabei rauskommt.
10.01.2015, 09:36#5
Wenn ich die Berichterstattungen der letzten 1 - 2 Jahre richtig verstanden habe, hatte sich doch die Westbahn aus dem VOR-Tarifsystem ausgeklinkt.
10.01.2015, 15:11#6
Wenn ich die Berichterstattungen der letzten 1 - 2 Jahre richtig verstanden habe, hatte sich doch die Westbahn aus dem VOR-Tarifsystem ausgeklinkt.
Das klingt ja so als ob die Westbahn freiwillig den VOR verlassen hätte. War aber doch das Gegenteil der Fall: "Der VOR hat die Westbahn hinaus geschmissen".
10.01.2015, 19:17#7
http://de.wikipedia.org/wiki/Westbahn_%28Unternehmen%29

Zitat
Im Dezember 2013 erklärte das Unternehmen seinen De-facto-Ausstieg aus dem Verkehrsverbund Ost-Region. Anlass war die vom VOR abgelehnte Forderung nach höheren Zahlungen, als dem Unternehmen nach dem Einnahmenaufteilungsschlüssel des VOR gewährt wurden.


http://derstandard.at/1385170421941/Clinch-mi…Westbahn-wird-teurer
11.01.2015, 12:34#8
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Nur weil ich im FV den Verbundtarif nicht akzeptiere heißt das ja nicht, dass ich mich nicht um Ausschreibungen im NV bewerben darf. In anderen Ländern ist es ganz normal, dass im FV jeder seine eigene Suppe kocht während im NV die Verbundtarife verwendet werden.

PS: Die ÖBB ist mit dem CAT auch nicht im VOR vertreten.
11.01.2015, 14:22#9
Es geht hier aber um Nahverkehrs-Leistungen, die vom VOR direkt vergeben wurden.

Zitat
Nur weil ich im FV den Verbundtarif nicht akzeptiere heißt das ja nicht, dass ich mich nicht um Ausschreibungen im NV bewerben darf. In anderen Ländern ist es ganz normal, dass im FV jeder seine eigene Suppe kocht während im NV die Verbundtarife verwendet werden.


Und da die Westbahn nicht mehr dem VOR angehört und auch nicht nach und in deren Tarifsystem fährt, verstehe ich Deinen Einwand nicht.

Fahrscheine (auch Wochen-/ Monatskarten) werden gegenseitig nicht akzeptiert.

Im Übrigen bewirbt man sich nicht um Ausschreibungen, sondern nimmt daran teil - oder eben nicht.
Bei einer Ausschreibung akzeptiere ich die Bedingungen (und Tarife) durch meine Teilnahme.

Da die Westbahn eben nicht (mehr) die VOR-Tarife akzeptiert, ist aus meiner unmaßgeblichen Sicht die Direktvergabe legitim.
11.01.2015, 16:57#10
Da die Westbahn eben nicht (mehr) die VOR-Tarife akzeptiert, ist aus meiner unmaßgeblichen Sicht die Direktvergabe legitim.


Du hast schon sehr komische Ansichten. :rolleyes:
11.01.2015, 17:20#11
Da die Westbahn eben nicht (mehr) die VOR-Tarife akzeptiert, ist aus meiner unmaßgeblichen Sicht die Direktvergabe legitim.
Dr. Richard betreibt auch Linien die nicht im VOR sind (z.B. G1 oder 096) und darf trotzdem an Ausschreibung des VOR teilnehmen.
11.01.2015, 17:27#12
Es geht hier um eine Direktvergabe und KEINE Ausschreibung!!!
11.01.2015, 18:03#13
Da die Westbahn eben nicht (mehr) die VOR-Tarife akzeptiert, ist aus meiner unmaßgeblichen Sicht die Direktvergabe legitim.


Du hast schon sehr komische Ansichten. :rolleyes:



Woraus entspringt Deine Einschätzung „komischer Ansichten“?

Der Westbahn hat das Verteilungsschema des VOR nicht behagt und sie ist daher ausgeschieden. Da kaum anzunehmen ist, dass sich diese Auffassung plötzlich geändert haben könnte und außerdem nicht nur die möglichen Betreiber für derartige zusätzliche Verkehrsleistungen beschränlt sind, sondern es sich auch überwiegend um zusätzlich zu den bisher bereits vergebenen Aufträgen zu erbringende Leistungen handelt, ist der aktuelle Auftragnehmer eben die erste — und hier auch einzige getroffene — Wahl des auftragsvergebenden VOR.


Da die Westbahn eben nicht (mehr) die VOR-Tarife akzeptiert, ist aus meiner unmaßgeblichen Sicht die Direktvergabe legitim.
Dr. Richard betreibt auch Linien die nicht im VOR sind (z.B. G1 oder 096) und darf trotzdem an Ausschreibung des VOR teilnehmen.


Es geht nicht darum, ob und von welchem Unternehmen Verkehrsleistungen außerhalb des VOR erbracht werden, sondern darum, dass das jetzt klagende Unternehmen Westbahn seine frühere Dienstbeteiligung im VOR aufgekündigt hat und ausschließlich nach eigenem Tarifmodell Verkehrsleistungen anbietet und erbringt.
11.01.2015, 19:01#14
So wie ich das verstehe, hat die "Westbahn" nur die Vergabe an die ÖBB beeinsprucht.
Selber hat sich die "Westbahn" daran nicht beworben-Die "Westbahn" bietet ja auch keinen S-Bahn bzw. Regionalverkehr an.
Ich sehe das so-eine neue "Nettigkeit" im Konflikt ÖBB-"Westbahn,"es geht eigentlich nur darum, den anderen "eins auszuwischen".
Man erinnere sich: Westbahn will ins ÖBB-Kursbuch-ÖBB sagt nein, Westbahn klagt-Westbahn gewinnt, ÖBB stellt daraufhin trotzig das Kursbuch ein, oder Westbahn bietet Raucherabteile an, ÖBB klagt & gewinnt, usw, usw . . .
Das ist mMn nur ein weiteres Kapitel in einer (blödsinnigen) Kinderei-meine Meinung zu den ganzen.
Grüsse-SchienenWolf
11.01.2015, 20:59#15
Es geht darum, dass Leistungen im SPNV ausgeschrieben gehören und jedes Unternehmen, welches die Anforderungen erfüllt, daran aus freien Stücken teilnehmen kann. Egal ob diese Unternehmen ÖBB PV, WESTbahn oder Grottenbahn Wienerwald heißen.

Die Sache mit der WESTbahn und dem VOR war jedoch eine andere und hatte nichts mit irgendwelchen Ausschreibungen zu tun. Das ist aber weder ein Grund keine Ausschreibungen zu machen noch die WESTbahn davon auszuschließen. Im Gegenteil: Gewinnt die WESTbahn eine Ausschreibung, kann sie nicht einfach irgendwelche Spompernadln machen sondern muss sich an die Verträge halten (normalerweise halt, siehe jedoch ein bestimmtes Busunternehmen).
11.01.2015, 21:52#16
Sind wir lieber froh, dass der VOR noch keine Schienenleistungen ausgeschrieben hat. Dort ist man mit Busverkehren mehr als nur überfordert.
11.01.2015, 22:24#17
Auch wenn dieser Beitrag jetzt wohl vollkommen OT ist, aber schaffnerlos hat mich auf einen Spruch gebracht:

Alle Unternehmen halten sich an die strengen Vorgaben des VOR.
Wirklich alle?
Nein! Ein kleines widerspenstiges Busunternehmen aus Klo'burg bietet dem VOR Paroli.

PS: In Anlehnung an die ersten Worte von jedem Asterix-Film:
Ganz Gallien ist von den Römern besetzt.
Ganz Gallien?
Nein! Ein kleines gallisches Dorf bietet den Römern erbitterten Widerstand.
12.01.2015, 09:29#18
Sind wir lieber froh, dass der VOR noch keine Schienenleistungen ausgeschrieben hat. Dort ist man mit Busverkehren mehr als nur überfordert.

Nur weil es mit einem Unternehmen nicht klappt? Aber es stimmt schon, der VOR gehört einmal neu aufgestellt. Die Grundlagen dieses Verkehrsverbundes wurden vor 40 Jahren gelegt und seither nur minimal angepasst. Die Struktur des VORs ist einfach nicht mehr auf der Höhe der Zeit und der Verkehrsverbund in puncto Entscheidungsgewalt viel zu zahnlos. Dazu kommt, dass der VOR nur ein Erfüllungsorgan der drei betroffenen Bundesländer ist und die Finanzierung zusätzlich mit vielen Ministerien (Verkehr, Finanz, Unterricht, Familie, ...) ausverhandelt werden muss. Wie mühselig das mit dem Status quo ist, zeigt der Zusammenschluss mit dem VVNB, der einfach nicht zustande kommen will. Es fehlt einfach der politische Wille dazu.

Und selbst im Falle des Busunternehmens muss ich den VOR verteidigen. Wenn der Landeshauptmann des flächenmäßig größten Bundeslandes seine schützende Hand über jemanden breitet, kann auch der Geschäftsführer des VORs dagegen wenig ausrichten, außer vielleicht den Hut draufhauen.

Das Ganze bedeutet aber nicht, dass Liberalisierung und Ausschreibungen generell schlecht sind. Es gibt es zig Beispiele, wie man es richtig machen kann.
12.01.2015, 10:02#19
Wenn der Landeshauptmann des flächenmäßig größten Bundeslandes seine schützende Hand über jemanden breitet,

... dann ist das Amtsmissbrauch und damit ist es ein Skandal und gehört an die Medien. :boese:

Wozu wird dann überhaupt ausgeschrieben? Ich dachte, Ausschreibungen seien da, um einen fairen Wettbewerb zu stützen.
12.01.2015, 10:10#20

... dann ist das Amtsmissbrauch und damit ist es ein Skandal und gehört an die Medien. :boese:

Bitte, nur zu. Die NÖN und das ORF-Landesstudio NÖ sind die besten Ansprechpartner dafür :D