Kreative Problemlösung
27 Beiträge · Seite 1 von 2
21.07.2005, 00:03#1
Problem:
Der Wagenboden ist durch eine rote, klebrige Flüssigkeit verschmutzt.
Lösung:
(aufgenommen 20.7.2005 gegen 22:30 im 18er Richtung Stadthalle)
Der Wagenboden ist durch eine rote, klebrige Flüssigkeit verschmutzt.
Lösung:
(aufgenommen 20.7.2005 gegen 22:30 im 18er Richtung Stadthalle)
21.07.2005, 10:55#2
DAS verdient Applaus für diese Lösung!! 

22.07.2005, 23:18#3
Kann bitte jemand kurz erklären, um was es eigentlich geht?!
22.07.2005, 23:33#4
ZitatOriginal von Martbay
Kann bitte jemand kurz erklären, um was es eigentlich geht?!
Ich habe in 25 Jahren intensiver Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im In- und Ausland noch nie gesehen, daß Verschmutzungen im Wageninneren mit Streusplit abgedeckt werden. (Im Gesteigbereich noch eher...) Ich fand das als Sichtung im Sichtungsforum schon postenswert. Bei der "roten Flüssigkeit" handelte es sich entweder um gerade troknendes Blut oder Himbeer-/Erdbeer-/Heidelbeer-/-eis/-sirup/-marmelade/-irgendwas. Ich konnte das nach der Arbeit nicht mehr so genau auseinanderhalten.
Rechtschreibfehler ausgebessert
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von Ottakringer (22.07.2005, 23:34)
22.07.2005, 23:34#5
Ach, daran hatte ich nicht gedacht - ist halt schon spät und habe wohl nicht mehr klar überlegt!
23.07.2005, 08:39#6
ZitatOriginal von Ottakringer
Ich habe in 25 Jahren intensiver Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im In- und Ausland noch nie gesehen, daß Verschmutzungen im Wageninneren mit Streusplit abgedeckt werden.
Ich nutze die ÖPNV-Linien zwar noch nicht so lange, aber ich hab sowas ähnliches schon einmal erlebt. Und zwar waren im 67er die Stufen der Tür 2 eines E2 angespieben. Ein Fahrgast, der dort einstieg, sagte zum Fahrer, er solle etwas unternehmen, denn wenn einer ausrutscht, ist er der Dumme. Der ging sogleich ans Werk und streute Split.
Das ganze ist schon einige Jährchen her und es hat auch nicht so spektakulär wie auf deinem Bild ausgesehen. Oft kommt sowas natürlich auch nicht vor. Eine Sichtungsmeldung ist es wert.
mfg ulf67
23.07.2005, 21:19#7
Vielleicht ist der Fahrer ja bei der Freiwilligen Feuwehr und da machen die das ja auch


24.07.2005, 08:02#8
ZitatOriginal von ulf67
... die Stufen der Tür 2 eines E2 angespieben.
Und da hat 95b noch nichts schadenfreudiges dazugeschrieben?

Etwa, daß demjenigen beim Erblicken des E2 halt schlecht war ...

24.07.2005, 15:47#9
Nun, wie du siehst nicht. Wundern tuts mich auch.
Jetzt wird er aber sicher bald zuschlagen!
Vielleicht war ers aber auch selber und will sich die Blamage ersparen.

mfg ulf67
Jetzt wird er aber sicher bald zuschlagen!
Vielleicht war ers aber auch selber und will sich die Blamage ersparen.

mfg ulf67
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von ulf67 (24.07.2005, 15:48)
25.07.2005, 09:52#10
ZitatOriginal von Taxiorange
ZitatOriginal von ulf67
... die Stufen der Tür 2 eines E2 angespieben.
Und da hat 95b noch nichts schadenfreudiges dazugeschrieben?
Schade, dass die im Erbrochenen enthaltene Magensäure den E2 nicht gleich zersetzt hat...

25.07.2005, 11:27#11
ZitatOriginal von 95B
ZitatOriginal von Taxiorange
ZitatOriginal von ulf67
... die Stufen der Tür 2 eines E2 angespieben.
Und da hat 95b noch nichts schadenfreudiges dazugeschrieben?
Schade, dass die im Erbrochenen enthaltene Magensäure den E2 nicht gleich zersetzt hat...
Ja; im Gegensatz zum ULF hält der E2 halt was aus!

E2 rulez!
mfg
Robby
25.07.2005, 11:32#12
ZitatOriginal von robby
E2 rulez!
That's right! 8)
mfg ulf67
25.07.2005, 11:39#13
ZitatOriginal von robby
Ja; im Gegensatz zum ULF hält der E2 halt was aus!
Nein, das Erbrochene war scheinbar bereits zu stark verdünnt, weil der arme Fahrgast an dem betreffenden Tag schon jede Menge E2 angespieben hatte.
ZitatOriginal von robby
E2 rulez!

31.07.2005, 03:14#14
Das Abdecken von Verunreinigungen mittels (Streu-)Sand ist definitiv verboten! Die Rutsch- und Sturzgefahr auf den wegrollenden Steinchen ist ziemlich groß.
31.07.2005, 18:43#15
ZitatOriginal von hema
Das Abdecken von Verunreinigungen mittels (Streu-)Sand ist definitiv verboten!
Steht wo? Die Rutsch- und Sturzgefahr auf der schleimigen Substanz wird ja nicht geringer gewesen sein.
02.08.2005, 04:52#16
Ein Zug in dem Rutsch- oder Sturzgefahr besteht, z.B. durch Verunreinigung oder lose Metall-Leisten am Boden, muss als Sonderzug geführt und getauscht werden. Das gilt ebenso für ekelerregende Verunreinigung durch Erbrochenes, Kot, Urin, Blut etc.
Ein Problem entsteht da speziell bei der "Blauen", also lieber die Nase zuhalten und den Fahrer nicht informieren (oder egoistisch erst beim Aussteigen
), sonst riskiert man einen Fußmarsch hinter der als stinkender Sonderzug enteilenden Bim! ;(
Ein Problem entsteht da speziell bei der "Blauen", also lieber die Nase zuhalten und den Fahrer nicht informieren (oder egoistisch erst beim Aussteigen
), sonst riskiert man einen Fußmarsch hinter der als stinkender Sonderzug enteilenden Bim! ;( 02.08.2005, 08:57#17
ZitatOriginal von hema
Das Abdecken von Verunreinigungen mittels (Streu-)Sand ist definitiv verboten! Die Rutsch- und Sturzgefahr auf den wegrollenden Steinchen ist ziemlich groß.
Tja, ist es nicht.

02.08.2005, 09:43#18
ZitatOriginal von hema
Ein Zug in dem Rutsch- oder Sturzgefahr besteht, z.B. durch Verunreinigung oder lose Metall-Leisten am Boden, muss als Sonderzug geführt und getauscht werden. Das gilt ebenso für ekelerregende Verunreinigung durch Erbrochenes, Kot, Urin, Blut etc.
Das ist keine Antwort auf meine Frage... Kagraner (der im Fahrdienst beschäftigt ist) meint, es sei nicht verboten, ich tendiere auch zu dieser Auffassung. Daher nochmals: Wo steht, dass das Abdecken von Verunreinigungen durch Sandstreuen verboten wäre?
02.08.2005, 13:32#19
ZitatOriginal von 95B
Daher nochmals: Wo steht, dass das Abdecken von Verunreinigungen durch Sandstreuen verboten wäre?
Mein Wissensstand ist folgender: Es ist schon seit einigen Jahren verboten, wird aber trotzdem (aus Unkenntnis?) immer wieder gemacht. Vielleicht könnte ustrab so nett sein und in die entsprechenden Dienstaufträge Einsicht nehmen (aus seinen Postings lese ich heraus, dass er Zugang zu vielen Infos hat), um die Frage schlüssig zu beantworten. Alternativ könnte man sich wohl auch durch einige Büros durchtelefonieren, aber es ist die Frage, ob das den (Zeit-)Aufwand wert ist. 8)
02.08.2005, 16:47#20
ZitatOriginal von hema
Mein Wissensstand ist folgender: Es ist schon seit einigen Jahren verboten, wird aber trotzdem (aus Unkenntnis?) immer wieder gemacht. Vielleicht könnte ustrab so nett sein und in die entsprechenden Dienstaufträge Einsicht nehmen
Naja, wie lange bleiben Dienstaufträge in Erinnerung?
Sicher nicht ein paar Jahre lang!