[Sammelthread] Garage Grinzing

32 Beiträge · Seite 1 von 2
22.06.2007, 14:16#1
Hallo miteinander!

Da die Auflassung der Garage Grinzing bevorsteht, dachte ich, wir sollten alle unsere schönsten Aufnahmen von dort zusammensuchen, und ein weiteres Stück Geschichte hier dokumentieren. Nebenbei darf ich noch erinnern, dass heute wohl der letzte Tag ist, an welchem noch Busse in GZG einziehen, morgen, 23. Juni, ist ja die Auflassung vorgesehen!

Ich beginne mit am 11. Mai gegen acht Uhr morgens entstandenen Schulwegschnappschüssen von LU-Fahrschulbussen und Einziehern in der GZG:

Ein eher seltener Anblick: LU-Fahrschul-Parade

Foto Nr. 7350

Foto Nr. 7351


9918

Foto Nr. 7352


9919

Foto Nr. 7353


NG 243 M18 8236 in der Grinzinger Allee - ob man hier nach der Auflassung der GZG auch noch diesen Bussen begegnen wird?

Foto Nr. 7354


9922 bei der Ausfahrt

Foto Nr. 7355


9922 und NG 243 M18 8236

Foto Nr. 7356


NG 243 M18 8236 bei der Einfahrt

Foto Nr. 7357


9923 vor der schönen ehemaligen Straßenbahnremise

Foto Nr. 7358

Foto Nr. 7359


So, jetzt werde ich kurz bei der GZG vorbeischauen sowie meine letzten Fahrscheine nach altem Tarif in der Innenstadt aufbrauchen, sodass gegen Abend dann weitere Alltagsbilder der GZG folgen werden!


Edit: Anhang:

9923 auf dem Weg nach Grinzing (da aus einem E2 aufgenommen, mit einer Spiegelung meiner Kamera :D )

Foto Nr. 7360

Foto Nr. 7361
Dieser Beitrag wurde 2-mal editiert, zuletzt von Linie 38 (22.06.2007, 14:23)
27.06.2007, 11:52#2
Vielen Dank für diese schöne Reportage mit der ganzen Stimmung der alten Remise Grinzing. Schade dass diese sehr berühmte Busgarage nicht mehr in Betrieb wird...
Viele Grüsse aus Paris!
06.07.2007, 20:39#3
:lampe: :lampe: :lampe:

Wir erinnern uns dabei aber auch ,daß hier einst die Linie 38 zu Hause war ,und die Garage Gz eigentlich Bf Gz war.

Vergeßt mir die Strassenbahnremise nicht ,und ehrt mir ihre Ausstrahlung!!!
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von N1 2957 (06.07.2007, 20:40)
18.07.2007, 20:47#4
Das mit dem Bhf. Grinzing und dem 38er muß aber schon lange her sein
19.07.2007, 09:20#5
Zitat
Original von martin62
Das mit dem Bhf. Grinzing und dem 38er muß aber schon lange her sein

So ist es: http://xover.mud.at/~tramway/stvkr-a-wiki/ind…e_Grinzing_%28Gzg%29
20.07.2007, 19:43#6
Hallo alle miteinander!

Erst einmal SORRY für die riesige Verspätung mit meinen Bildern, die ich euch versprochen habe - hotspots sind halt in vielen Städten Mangelware, genauso, wie es bei mir die Zeit ist!

Nun aber zu den Fotos! Sämtliche Aufnahmen sind am Freitag, den 22. Juni 2007 zwischen 16 Uhr 25 und 16 Uhr 50 entstanden, taken by ULF 700, am Rande der Betriebsfremden zugänglichen Zone rund um die Ex-GZG.

Ein Zeuge aus Zeiten, in denen der Straßenbahn mehr Bedeutung zugeschrieben wurde . . .

Foto Nr. 7422


Dieselbe Halle inkl. Einfahrt aufs Areal, an diesem Freitagnachmittag mäßig besetzt . . .

Foto Nr. 7423


Die Einfahrt . . .

Foto Nr. 7424


Nun einmal um das Gebäude herum, soweit das Betriebsfremden möglich ist:

Foto Nr. 7425

Foto Nr. 7426


Noch ein Zeuge vergangener Zeiten! Ob diese Gleise irgendwann wegkommen?

Foto Nr. 7427

Foto Nr. 7428


Ein Versuch, die Dimension der ehemaligen Remise Grinzing alias Ex-GZG festzuhalten . . .

Foto Nr. 7429


Was dieses Fahrzeug zwei Tage vor der Schließung hier wohl noch tätigt . . .

Foto Nr. 7430


Ein Mix zweier Baustile: die Außenwände des Erdgeschosses und des ersten Stockwerkes erinnern an Reihenhäuser in der Cobenzlgasse, jene des dritten Stockes sind an die ehemalige Remise angelehnt – ein schöner Anblick!

Foto Nr. 7431


Was da wohl in den Säcken transportiert wird – vielleicht vergessener Streu!

Foto Nr. 7432


Nun zur anderen Halle links vom Betriebsgebäude: die von links aus gesehene erste Einfahrt wurde aus mir unbekannten Gründen vor einiger Zeit zugemauert, die nächste Einfahrt, hier mit geschlossenem Tor, war sozusagen der Stammplatz für LU-Fahrschulbusse.

Foto Nr. 7433


Dasselbe ein bisserl näher . . .

Foto Nr. 7434


Und zum Schluss ein Foto, das man nun nicht mehr machen wird können: E2 4005 (+c5 1405) vor der offenen Einfahrt zur Garage Grinzing, in memoriam an die Remise Grinzing und an die Straßenbahnlinie 39.

Foto Nr. 7435


Aber, wie heißt’s so schön – pantha rhei, man blickt niemals zweimal in die selbe Remise! 8-) :D

Nur als kleiner daydream-Epilog: Hätte das Projekt GüterBim heute existiert, so könnte man wieder eine Abzweigung von den Gleisen des 38ers vor bzw. nach der Haltestelle Paradisgasse machen, um Waren in das zukünftige Einkaufszentrum zu liefern, und die Zeit wäre – nur sehr gering spürbar – wie zurückgedreht. Aber träumen darf man ja wohl noch.

Wehmütig verabschieden wir uns von der Garage Grinzing! ;( ;( ;(




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Edit: Link zur Diskussionsseite eingefügt.
Dieser Beitrag wurde 3-mal editiert, zuletzt von Linie 38 (20.07.2007, 19:53)
20.07.2007, 19:49#7
[Sammelthread] Garage Grinzing
Entschuldigung, dass dieser Diskussionsthread, wie auch die seit langem versprochenen Fotos der Garage Grinzing erst so spät kommen!

Anregungen, Wünsche, Beschwerden - bitte alles hierher!
25.08.2008, 00:08#8
Bild
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weiss vielleicht jemand, an wen ich mich wenden könnte, ob ich für ein paar fotos ins gelände darf ? über den zaun kraxeln ist nicht meines :-)

danke
25.08.2008, 17:07#9
Zitat
Original von ULF 700
Die Einfahrt . . .

Foto Nr. 7424


Das wär doch ein Kandidat für die Autotouring-Rubrik "Schilda" ...
27.08.2008, 21:27#10
5 Beiträge in den Diskussionsthread verschoben:

----> [Sammelthread] Garage Grinzing
01.09.2008, 14:48#11
Zitat
Original von ziptul
Zitat
Original von ULF 700
Die Einfahrt . . .

Foto Nr. 7424


Das wär doch ein Kandidat für die Autotouring-Rubrik "Schilda" ...


Ich glaub da war vorher mal oben ein Fahrverbot-Schild..
01.09.2008, 20:53#12
Zitat
Original von 29A
Ich glaub da war vorher mal oben ein Fahrverbot-Schild..

Das mag sein, aber die Zusatztafel lässt einigen Interpretationsspielraum - darf ich mit meinem Privat-Pkw da drinnen schneller als 10 km/h fahren, obwohl dort absolutes Fahrverbot (auch für WL-Fahrzeuge) herrscht?

Abgesehen davon ist das allerdings reichlich irrelevant, weil es sich bei diesen Taferln nicht um Verkehrszeichen handelt, da sie auf Privatgrund angebracht sind. Was hier Gültigkeit hat, ist bestenfalls das Hausrecht der WL.
02.09.2008, 13:26#13
Zitat
Original von 95B
Zitat
Original von 29A
Ich glaub da war vorher mal oben ein Fahrverbot-Schild..

Das mag sein, aber die Zusatztafel lässt einigen Interpretationsspielraum - darf ich mit meinem Privat-Pkw da drinnen schneller als 10 km/h fahren, obwohl dort absolutes Fahrverbot (auch für WL-Fahrzeuge) herrscht?


Nein, Fahrverbot ausgenommen Fahrzeuge der Wiener Linien....
02.09.2008, 15:35#14
Zitat
Original von 29A
Nein, Fahrverbot ausgenommen Fahrzeuge der Wiener Linien....

Lies die Postings zur Gänze, bevor du sie beantwortest.
02.09.2008, 20:41#15
Zitat
Original von 95B

. . . . darf ich mit meinem Privat-Pkw da drinnen schneller als 10 km/h fahren . . . .

Umgekehrt. Nur Fahrzeuge der Wiener Linien (wie sind die eigentlich genau definiert?) dürfen schneller fahren! ;)



Zitat

Abgesehen davon ist das allerdings reichlich irrelevant, weil es sich bei diesen Taferln nicht um Verkehrszeichen handelt, da sie auf Privatgrund angebracht sind. Was hier Gültigkeit hat, ist bestenfalls das Hausrecht der WL.

Auch auf Privatgrund können Verkehrszeichen stehen und es gilt durchaus auch die StVO, wenn die Verkehrsflächen auf einem Grundstück der Allgemeinheit zugänglich sind bzw. der Grundeigentümer es so verfügt. Was nicht gilt, ist z.B. das Kraftfahrgesetz oder das Führerscheingesetz. Für Verstöße gegen die StVO auf Privatgrund (z.B. Merkur-Parkplatz) kann die Behörde allerdings niemand von sich aus bestrafen, sondern nur über Anzeige des Eigentümers. Anzeigen, wegen was auch immer, darf natürlich jeder jeden, wie auch sonst immer und überall!

Auf dem besagten Merkur-Parkplatz darf man also ohne Führerschein und ohne Kennzeichen fahren, muss allerdings die StVO beachten.
02.09.2008, 21:29#16
Zitat
Original von hema
Auf dem besagten Merkur-Parkplatz darf man also ohne Führerschein und ohne Kennzeichen fahren, muss allerdings die StVO beachten.

An Sonntagen am Land auch gern so praktiziert als Einparktraining für den Führerschein :)
03.09.2008, 09:22#17
Zitat
Original von hema
Auch auf Privatgrund können Verkehrszeichen stehen und es gilt durchaus auch die StVO, wenn die Verkehrsflächen auf einem Grundstück der Allgemeinheit zugänglich sind bzw. der Grundeigentümer es so verfügt.

GZG ist nicht für die Allgemeinheit zugänglich, das fällt also weg. Und wenn es der Grundeigentümer so verfügt, dann muss er es für die, die es betrifft, auch hinreichend kundmachen (Tafel: "Hier gilt die StVO") - das ist ja auch bei etlichen halböffentlichen Parkplätzen und Garagen so vorzufinden... und sicher nicht ohne Grund. Ich bleibe also dabei, dass die "Verkehrszeichen" auf diesem Pfeiler eine reine Zierde sind und keine Pflicht besteht, ihrem verworrenen (weil unsinnigen, auch bei Interpretation nach StVO idgF.) Inhalt zu folgen.
03.09.2008, 13:35#18
Zitat
Original von 95B

GZG ist nicht für die Allgemeinheit zugänglich, das fällt also weg.

Solche Grundstücke, wie diese Ex-Garage sind Grenzfälle. Wäre dort ein (geschlossener) Schranken oder ein Tor, wäre alles klar. Will dann der Eigentümer, dass am Gelände die StVO gilt, muss er dies kundtun, Besucher haben nur eine Zufahrtmöglichkeit, wenn sie wer in irgend einer Form "reinlässt". Gibt es keine mechanischen Sperren sollte bei Einfahrten zumindest ein unübersichtlicher Hinweis auf den Charakter des Privatgrundes und auf das Verbot der widerrechtlichen Zufahrt sein. Jedes unbefugte Einfahren würde sicher als Besitzstörung klagbar sein. Ist bei einer immer offenen Einfahrt lediglich ein Fahrverbotsschild, würde ich sagen, du kannst reinfahren und musst dich drinnen an die StVO halten. Der Eigentümer könnte dich wegen Missachtung des Fahrverbotes und wegen jeden Verstoßes gegen die StVO am Grundstück klagen. Besitzstörung wäre vermutlich nur das unbefugte Abstellen eines Fahrzeuges.

Es ist sicher einn schönes Feld für Juristen, das auszustreiten! :D
03.09.2008, 22:46#19
Hierzu § 339 ABGB:

Zitat
Rechtsmittel des Besitzers bey einer Störung
§ 339. Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit seyn, so ist niemand befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das Recht, die Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern.


Durch das bloße Einfahren entsteht kein Schaden. Eine Besitzstörungsklage wird also nichts bringen. Eine gerichtliche Untersagung des Eingriffs wird auch nichts bringen, weil der Eingriff ja zu dem Zeitpunkt, da das Urteil ergeht, längst nicht mehr besteht - es sei denn, jemand ist mit seinem Schrottauto nach GZG gefahren zu dem Zweck, sich seiner dort zu entledigen. :)
04.11.2008, 22:43#20
Seit geraumer Zeit tut sich wieder etwas rund um die ehemalige GZG - die erst gestern (aus einem fahrenden 38er bei ungünstigen Lichtverhältnissen) entstandenen Fotos sollen den "Anfang des Endes" der GZG verbildlichen:

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