HEMA
62 Beiträge · Seite 2 von 4
08.09.2009, 20:51#21
Gehören diese vier Buchstaben zu zwei Wörtern?
Lautet das erste Wort STÄDTISCHE?
Lautet das erste Wort STÄDTISCHE?
20.09.2009, 09:30#22
ustrab???

20.09.2009, 09:33#23
eigennamen : ja !
städtische : nein !
---------------------------------------------
da hab ich doch glatt auf das rätsel vergessen !

städtische : nein !
---------------------------------------------
da hab ich doch glatt auf das rätsel vergessen !

20.09.2009, 09:46#24
Ein Eigenname aus dem näheren slawischen Sprachbereich (wie "Hemacek" o. ä.)?
Ein Eigenname aus dem ferneren (= östlicheren) slawischen Sprachbereich (wie "Bahematow" o. ä.)?
Ein heimisch klingender Eigenname (wie "Hematsberger" o. ä.)?
Der Name beginnt nicht mit "HEMA-"?
Der Name endet nicht mit "-HEMA"?
Ein Eigenname aus dem ferneren (= östlicheren) slawischen Sprachbereich (wie "Bahematow" o. ä.)?
Ein heimisch klingender Eigenname (wie "Hematsberger" o. ä.)?
Der Name beginnt nicht mit "HEMA-"?
Der Name endet nicht mit "-HEMA"?
21.10.2009, 23:14#25
ZitatOriginal von 95B
Ein Eigenname aus dem näheren slawischen Sprachbereich (wie "Hemacek" o. ä.)?
Ein Eigenname aus dem ferneren (= östlicheren) slawischen Sprachbereich (wie "Bahematow" o. ä.)?
Ein heimisch klingender Eigenname (wie "Hematsberger" o. ä.)?
Der Name beginnt nicht mit "HEMA-"?
Der Name endet nicht mit "-HEMA"?
bitte um geduld, ich finde das photo nichtmehr.

22.10.2009, 01:30#26
Egal was dort draufsteht, mich interessiert das Gebäude. Das Gebäude beherbergt also eine Einrichtung der Wr. Linien, ist weniger als 10m von einer Straßenbahnhaltestelle entfernt, in der Umgebung eines Parks und nicht im 17. o. 18. Bezirk.
1) Der erste Fragenkomplex zur Einrichtung:
a) Die Einrichtung der Wr. Linien befindet sich u.a. auch hinter dem sichtbaren Fenster
b) Es handelt sich weder um ein Expedit noch um einen Betriebsbahnhof (oder Autobusgarage)
c) Es handelt sich nicht um Büroräume der Wr. Linien (Verwaltungsgebäude etc.)
d) Die Einrichtung hat nicht ursächlich etwas mit dem Straßenbahnbetrieb zu tun
e) Es handelt sich nicht um ein Unterwerk, Umformerstation
f) Es handelt sich nicht um eine Werkstatt
g) Es handelt sich möglicherweise um eine Freizeiteinrichtung
2) Der zweite Fragenkomplex zur Lage:
a) Es befindet sich außerhalb des Gürtels und nicht im 2., 20., 21. oder 22. Bezirk.
b) Es befindet sich südlich des Wienflusses und Donaukanals
1) Der erste Fragenkomplex zur Einrichtung:
a) Die Einrichtung der Wr. Linien befindet sich u.a. auch hinter dem sichtbaren Fenster
b) Es handelt sich weder um ein Expedit noch um einen Betriebsbahnhof (oder Autobusgarage)
c) Es handelt sich nicht um Büroräume der Wr. Linien (Verwaltungsgebäude etc.)
d) Die Einrichtung hat nicht ursächlich etwas mit dem Straßenbahnbetrieb zu tun
e) Es handelt sich nicht um ein Unterwerk, Umformerstation
f) Es handelt sich nicht um eine Werkstatt
g) Es handelt sich möglicherweise um eine Freizeiteinrichtung
2) Der zweite Fragenkomplex zur Lage:
a) Es befindet sich außerhalb des Gürtels und nicht im 2., 20., 21. oder 22. Bezirk.
b) Es befindet sich südlich des Wienflusses und Donaukanals
22.10.2009, 23:31#27
ZitatOriginal von Conducteur
Egal was dort draufsteht, mich interessiert das Gebäude. Das Gebäude beherbergt also eine Einrichtung der Wr. Linien, ist weniger als 10m von einer Straßenbahnhaltestelle entfernt, in der Umgebung eines Parks und nicht im 17. o. 18. Bezirk.
1) Der erste Fragenkomplex zur Einrichtung:
a) Die Einrichtung der Wr. Linien befindet sich u.a. auch hinter dem sichtbaren Fenster
b) Es handelt sich weder um ein Expedit noch um einen Betriebsbahnhof (oder Autobusgarage)
c) Es handelt sich nicht um Büroräume der Wr. Linien (Verwaltungsgebäude etc.)
d) Die Einrichtung hat nicht ursächlich etwas mit dem Straßenbahnbetrieb zu tun
e) Es handelt sich nicht um ein Unterwerk, Umformerstation
f) Es handelt sich nicht um eine Werkstatt
g) Es handelt sich möglicherweise um eine Freizeiteinrichtung
2) Der zweite Fragenkomplex zur Lage:
a) Es befindet sich außerhalb des Gürtels und nicht im 2., 20., 21. oder 22. Bezirk.
b) Es befindet sich südlich des Wienflusses und Donaukanals
1a : nein !
1b: richtig !
1c: richtig !
1d: falsch !
1e: richtig !
1g: nein !
2a: richtig !
2b: richitig !

23.10.2009, 01:14#28
Also entnehme ich Deinen Antworten
1) Die Einrichtung der Wr. Linien befindet sich jedenfalls nicht hinter dem sichtbaren Fenster, aber in einem anderen Teil des sichtbaren Gebäudes
2) Es handelt nicht um
- ein Expedit
- einen Betriebsbahnhof (oder Autobusgarage)
- Büroräume der Wr. Linien (Verwaltungsgebäude etc.)
- ein Unterwerk, Umformerstation
- eine Freizeiteinrichtung
3) Die Einrichtung hat ursächlich etwas mit dem Straßenbahnbetrieb zu tun
4) Die Einrichtung befindet sich außerhalb des Gürtels im 3., 10., 11., 12., 13. oder 23. Bezirk.
Nicht beantwortet hast Du die Frage "Es handelt sich nicht um eine Werkstatt".
Daher meine Fragen:
a) Es handelt sich um eine Werkstatt u.a. auch für die Straßenbahn
b) Es handelt sich um die HW in Simmering
Das einzig ungute Gefühl bei diesem Ansatz habe ich mit der Aussage, daß sich die Einrichtung der Wiener Linien nicht hinter dem sichtbaren Fenster befinde. Auch befindet sich bei der HW keine reguläre Hst.
Daher noch weitere Fragen zur Eingrenzung:
c) Die Einrichtung befindet sich im 10. oder 11. Bezirk?
Wenn Du nicht "außerhalb des Gürtels" geantwortet hättest, hätte ich als "Einrichtung" jetzt einen Abgang zu einer Ustrab Hst. vorgeschlagen.
Ein U-Bahnabgang ist aber definitiv nicht etwas, das ursächlich mit dem Straßenbahnbetrieb zu tun hat. Daher meine nächste Frage:
d) Bei der Einrichtung handelt es sich nicht um einen Zu- oder Abgang zu einer Haltestelle (Bahnsteig).
1) Die Einrichtung der Wr. Linien befindet sich jedenfalls nicht hinter dem sichtbaren Fenster, aber in einem anderen Teil des sichtbaren Gebäudes
2) Es handelt nicht um
- ein Expedit
- einen Betriebsbahnhof (oder Autobusgarage)
- Büroräume der Wr. Linien (Verwaltungsgebäude etc.)
- ein Unterwerk, Umformerstation
- eine Freizeiteinrichtung
3) Die Einrichtung hat ursächlich etwas mit dem Straßenbahnbetrieb zu tun
4) Die Einrichtung befindet sich außerhalb des Gürtels im 3., 10., 11., 12., 13. oder 23. Bezirk.
Nicht beantwortet hast Du die Frage "Es handelt sich nicht um eine Werkstatt".
Daher meine Fragen:
a) Es handelt sich um eine Werkstatt u.a. auch für die Straßenbahn
b) Es handelt sich um die HW in Simmering
Das einzig ungute Gefühl bei diesem Ansatz habe ich mit der Aussage, daß sich die Einrichtung der Wiener Linien nicht hinter dem sichtbaren Fenster befinde. Auch befindet sich bei der HW keine reguläre Hst.
Daher noch weitere Fragen zur Eingrenzung:
c) Die Einrichtung befindet sich im 10. oder 11. Bezirk?
Wenn Du nicht "außerhalb des Gürtels" geantwortet hättest, hätte ich als "Einrichtung" jetzt einen Abgang zu einer Ustrab Hst. vorgeschlagen.
Ein U-Bahnabgang ist aber definitiv nicht etwas, das ursächlich mit dem Straßenbahnbetrieb zu tun hat. Daher meine nächste Frage:
d) Bei der Einrichtung handelt es sich nicht um einen Zu- oder Abgang zu einer Haltestelle (Bahnsteig).
23.10.2009, 01:20#29
ZitatOriginal von Conducteur
Also entnehme ich Deinen Antworten
1) Die Einrichtung der Wr. Linien befindet sich jedenfalls nicht hinter dem sichtbaren Fenster, aber in einem anderen Teil des sichtbaren Gebäudes
2) Es handelt nicht um
- ein Expedit
- einen Betriebsbahnhof (oder Autobusgarage)
- Büroräume der Wr. Linien (Verwaltungsgebäude etc.)
- ein Unterwerk, Umformerstation
- eine Freizeiteinrichtung
3) Die Einrichtung hat ursächlich etwas mit dem Straßenbahnbetrieb zu tun
4) Die Einrichtung befindet sich außerhalb des Gürtels im 3., 10., 11., 12., 13. oder 23. Bezirk.
Nicht beantwortet hast Du die Frage "Es handelt sich nicht um eine Werkstatt".
Daher meine Fragen:
a) Es handelt sich um eine Werkstatt u.a. auch für die Straßenbahn
b) Es handelt sich um die HW in Simmering
Das einzig ungute Gefühl bei diesem Ansatz habe ich mit der Aussage, daß sich die Einrichtung der Wiener Linien nicht hinter dem sichtbaren Fenster befinde. Auch befindet sich bei der HW keine reguläre Hst.
Daher noch weitere Fragen zur Eingrenzung:
c) Die Einrichtung befindet sich im 10. oder 11. Bezirk?
Wenn Du nicht "außerhalb des Gürtels" geantwortet hättest, hätte ich als "Einrichtung" jetzt einen Abgang zu einer Ustrab Hst. vorgeschlagen.
Ein U-Bahnabgang ist aber definitiv nicht etwas, das ursächlich mit dem Straßenbahnbetrieb zu tun hat. Daher meine nächste Frage:
d) Bei der Einrichtung handelt es sich nicht um einen Zu- oder Abgang zu einer Haltestelle (Bahnsteig).
a: sorry überlesen : keine werkstatt !
b: nein
c: nein
d: richtig
23.10.2009, 01:30#30
Also nochmals die Kernpunkte:
1) Es handelt nicht um
- ein Expedit
- einen Betriebsbahnhof (oder Autobusgarage)
- Büroräume der Wr. Linien (Verwaltungsgebäude etc.)
- ein Unterwerk, Umformerstation
- eine Freizeiteinrichtung
- eine Werkstatt
- einen Zu- oder Abgang zu einer Hst. oder einem Bahnsteig
2) Die Einrichtung befindet sich außerhalb des Gürtels im 3., 12., 13. oder 23. Bezirk.
Meine neuen Fragen:
a) Die Einrichtung befindet sich im 13. oder 23. Bezirk
b) Die Einrichtung hat Kundenverkehr (z.B. eine Verkaufsstelle)
c) Die Einrichtung hat zwar ursächlich etwas mit dem Straßenbahnbetrieb zu tun, aber nicht nur (z.B. Fahrkartenverkauf betrifft zwar ursächlich die Straßenbahn, aber auch Autobusse u.a.).
1) Es handelt nicht um
- ein Expedit
- einen Betriebsbahnhof (oder Autobusgarage)
- Büroräume der Wr. Linien (Verwaltungsgebäude etc.)
- ein Unterwerk, Umformerstation
- eine Freizeiteinrichtung
- eine Werkstatt
- einen Zu- oder Abgang zu einer Hst. oder einem Bahnsteig
2) Die Einrichtung befindet sich außerhalb des Gürtels im 3., 12., 13. oder 23. Bezirk.
Meine neuen Fragen:
a) Die Einrichtung befindet sich im 13. oder 23. Bezirk
b) Die Einrichtung hat Kundenverkehr (z.B. eine Verkaufsstelle)
c) Die Einrichtung hat zwar ursächlich etwas mit dem Straßenbahnbetrieb zu tun, aber nicht nur (z.B. Fahrkartenverkauf betrifft zwar ursächlich die Straßenbahn, aber auch Autobusse u.a.).
23.10.2009, 09:38#31
ZitatOriginal von Conducteur
Also nochmals die Kernpunkte:
1) Es handelt nicht um
- ein Expedit
- einen Betriebsbahnhof (oder Autobusgarage)
- Büroräume der Wr. Linien (Verwaltungsgebäude etc.)
- ein Unterwerk, Umformerstation
- eine Freizeiteinrichtung
- eine Werkstatt
- einen Zu- oder Abgang zu einer Hst. oder einem Bahnsteig
2) Die Einrichtung befindet sich außerhalb des Gürtels im 3., 12., 13. oder 23. Bezirk.
Meine neuen Fragen:
a) Die Einrichtung befindet sich im 13. oder 23. Bezirk
b) Die Einrichtung hat Kundenverkehr (z.B. eine Verkaufsstelle)
c) Die Einrichtung hat zwar ursächlich etwas mit dem Straßenbahnbetrieb zu tun, aber nicht nur (z.B. Fahrkartenverkauf betrifft zwar ursächlich die Straßenbahn, aber auch Autobusse u.a.).
a) nein
b) nein
c) richtig

23.10.2009, 12:51#32
Also nochmals die Kernpunkte:
Es handelt sich nicht um
- ein Expedit
- einen Betriebsbahnhof (oder Autobusgarage)
- Büroräume der Wr. Linien (Verwaltungsgebäude etc.)
- ein Unterwerk, Umformerstation
- eine Freizeiteinrichtung
- eine Werkstatt
- einen Zu- oder Abgang zu einer Hst. oder einem Bahnsteig
- eine Einrichtung mit Kundenverkehr (Verkaufsstelle, Beschwerdestelle, ...).
Hatte doch glatt an irgend etwas an der alten Dampftramwaystrecke (60, 360, 58) gedacht. Schade ;(
Jetzt bleibt aber wirklich nicht mehr viel übrig.
Nächster Versuch:
a) Irgendwo im 12. Bezirk?
b) Am 62-er?
Es handelt sich nicht um
- ein Expedit
- einen Betriebsbahnhof (oder Autobusgarage)
- Büroräume der Wr. Linien (Verwaltungsgebäude etc.)
- ein Unterwerk, Umformerstation
- eine Freizeiteinrichtung
- eine Werkstatt
- einen Zu- oder Abgang zu einer Hst. oder einem Bahnsteig
- eine Einrichtung mit Kundenverkehr (Verkaufsstelle, Beschwerdestelle, ...).
Hatte doch glatt an irgend etwas an der alten Dampftramwaystrecke (60, 360, 58) gedacht. Schade ;(
Jetzt bleibt aber wirklich nicht mehr viel übrig.
Nächster Versuch:
a) Irgendwo im 12. Bezirk?
b) Am 62-er?
23.10.2009, 17:17#33
Die eine Frage nach dem 62-er im 12. Bezirk ist ja noch offen.
Ich möchte aber nochmals verifizieren, ob meine Schlußfolgerungen richtig sind:
1) Im Umkreis von <10m des abgebildeten Gebäudes befindet sich eine Straßenbahnhaltestelle.
2) Das Gebäude befindet sich außerhalb des Gürtels im 12. oder 3. Bezirk.
Zur Präzisierung: Mit "außerhalb des Gürtels" meine ich im 3. Bezirk selbstverständlich dessen Verlängerung, d.h. die Schlachthausgasse.
Da "außerhalb" nicht "am" Gürtel bedeutet, fällt der Gürtel selbst und die Schlachthausgasse weg. Haben wir da dasselbe Verständnis?
Bitte um Bekanntgabe, falls eine dieser Aussagen falsch sein sollte.
Falls alle vorangegangenen Aussagen richtig sind, bleibt wirklich nicht mehr viel übrig für die Straßenbahnhaltestelle:
= 62-er zwischen Eichenstraße und Rosenhügelstraße:
- Eichenstraße
- Siebertgasse
- Marx-Meidlinger Straße
- Flurschützstraße
- Aßmayergasse
- Meidling
- Philadelphiabrücke
- Wienerbergbrücke
- Sonnergasse
- Altmannsdorfer Straße
- Hetzendorf
- Schloß Hetzendorf
- Rosenhügelstraße
= Schleife St. Marx Leberstraße
= 71-er:
- St. Marx
= 18-er:
- Schleife Erdberg bei U-Bahnstation Schlachthausgasse
Sind diese Überlegungen richtig, d.h. ist eine der angeführten Haltestellen jene Haltestelle, die sich im Umkreis von 10m vom abgebildeten Haus befindet?
Ich möchte aber nochmals verifizieren, ob meine Schlußfolgerungen richtig sind:
1) Im Umkreis von <10m des abgebildeten Gebäudes befindet sich eine Straßenbahnhaltestelle.
2) Das Gebäude befindet sich außerhalb des Gürtels im 12. oder 3. Bezirk.
Zur Präzisierung: Mit "außerhalb des Gürtels" meine ich im 3. Bezirk selbstverständlich dessen Verlängerung, d.h. die Schlachthausgasse.
Da "außerhalb" nicht "am" Gürtel bedeutet, fällt der Gürtel selbst und die Schlachthausgasse weg. Haben wir da dasselbe Verständnis?
Bitte um Bekanntgabe, falls eine dieser Aussagen falsch sein sollte.
Falls alle vorangegangenen Aussagen richtig sind, bleibt wirklich nicht mehr viel übrig für die Straßenbahnhaltestelle:
= 62-er zwischen Eichenstraße und Rosenhügelstraße:
- Eichenstraße
- Siebertgasse
- Marx-Meidlinger Straße
- Flurschützstraße
- Aßmayergasse
- Meidling
- Philadelphiabrücke
- Wienerbergbrücke
- Sonnergasse
- Altmannsdorfer Straße
- Hetzendorf
- Schloß Hetzendorf
- Rosenhügelstraße
= Schleife St. Marx Leberstraße
= 71-er:
- St. Marx
= 18-er:
- Schleife Erdberg bei U-Bahnstation Schlachthausgasse
Sind diese Überlegungen richtig, d.h. ist eine der angeführten Haltestellen jene Haltestelle, die sich im Umkreis von 10m vom abgebildeten Haus befindet?
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von Conducteur (23.10.2009, 17:18)
23.10.2009, 17:41#34
@ Conducteur:
Es wird schon immer wärmer. Eigentlich ist es sogar schon sehr, sehr heiß!
Es wird schon immer wärmer. Eigentlich ist es sogar schon sehr, sehr heiß!

23.10.2009, 19:01#35
ZitatOriginal von martin8721
@ Conducteur:
Es wird schon immer wärmer. Eigentlich ist es sogar schon sehr, sehr heiß!
Heißt das, daß es doch nicht am 62er liegt, sondern bei der Endstation des 18ers in Erdberg?

Edit: Wenn ja, dann liegt das wahrscheinich daran, daß mir die alten Gleisanlagen wesentlich vertrauter sind, als die neuen.

Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von Conducteur (23.10.2009, 19:13)
23.10.2009, 20:29#36
ZitatOriginal von Conducteur
Heißt das, daß es doch nicht am 62er liegt, sondern bei der Endstation des 18ers in Erdberg?
Ich möchte Ustrab ja nicht zu sehr in sein Rätsel reinpfuschen, aber soviel kann ich schon verraten: Erdberg und 18er ist ziemlich kalt. Mehr sag ich nicht mehr...

23.10.2009, 21:59#37
ZitatOriginal von martin8721
Erdberg und 18er ist ziemlich kalt.
Dann bleibe ich bei meiner ursprünglichen Eingrenzung auf den 62er und den 12. Bezirk.
Also muß es sich um eine der folgenden Haltestellen handeln:
- Eichenstraße
- Siebertgasse
- Marx-Meidlinger Straße
- Flurschützstraße
- Aßmayergasse
- Meidling
- Philadelphiabrücke
- Wienerbergbrücke
- Sonnergasse
- Altmannsdorfer Straße
- Hetzendorf
- Schloß Hetzendorf
- Rosenhügelstraße.
Stimmt das?
Weiters handelt es sich nicht um eine der folgenden Einrichtungen:
- ein Expedit
- einen Betriebsbahnhof (oder Autobusgarage)
- Büroräume der Wr. Linien (Verwaltungsgebäude etc.)
- ein Unterwerk, Umformerstation
- eine Freizeiteinrichtung
- eine Werkstatt
- einen Zu- oder Abgang zu einer Hst. oder einem Bahnsteig
- eine Einrichtung mit Kundenverkehr (Verkaufsstelle, Beschwerdestelle, ...).
Daher bleibt nur mehr eins übrig:

Ich halte diese Frage für den schwierigeren Teil.
Im Bereich der Aßmayergasse gab es ja zahlreiche Einrichtungen der Straßenbahn, die sind aber, soweit mir bekannt ist, alle bereits abgesiedelt worden. :schwitz: (dafür gibt es leider kein Smilie)
Und Koppreiter war ein Betriebsbahnhof und ist außerdem zu weit von der heutigen Straßenbahnstrecke entfernt.
Und weiter außerhalb fällt mir einfach keine Einrichtung der Straßenbahn im 12. Bezirk ein.
Also wage ich die Behauptung, daß der gesuchte Ort nicht zwischen Wienerbergbrücke und Rosenhügelstraße liegt. :Hoffnung: (auch dafür gibt es leider kein Smilie) Liege ich damit richtig?

23.10.2009, 22:23#38
Noch eine weitere Eingrenzung, da ja in der Nähe ein Park sein soll. Handelt es sich um eine der folgenden Haltestellen:
- Siebertgasse: Haydn-Park
- Flurschützstraße/Längenfeldgasse: Wilhelmsdorfer Park / Stadtgartenamt
- Aßmayergasse: Wilhelmsdorfer Park
- Wienerbergbrücke: Theodor Körner Park
- Schloß Hetzendorf: Schloßpark
- Siebertgasse: Haydn-Park
- Flurschützstraße/Längenfeldgasse: Wilhelmsdorfer Park / Stadtgartenamt
- Aßmayergasse: Wilhelmsdorfer Park
- Wienerbergbrücke: Theodor Körner Park
- Schloß Hetzendorf: Schloßpark
24.10.2009, 18:45#39
ustrab hat mich gebeten, sein Rätsel vorübergehend zu betreuen.
Es handelt sich um keine der von Conducteur aufgezählten Haltestellen. Die übrigen Annahmen bezüglich der Einrichtungen sind korrekt - und der gesuchte Ort hat auch weder mit Koppreiter noch mit Aßmayer zu tun.

Es handelt sich um keine der von Conducteur aufgezählten Haltestellen. Die übrigen Annahmen bezüglich der Einrichtungen sind korrekt - und der gesuchte Ort hat auch weder mit Koppreiter noch mit Aßmayer zu tun.
ZitatAlso wage ich die Behauptung, daß der gesuchte Ort nicht zwischen Wienerbergbrücke und Rosenhügelstraße liegt.
24.10.2009, 18:58#40
ZitatOriginal von 95B
Es handelt sich um keine der von Conducteur aufgezählten Haltestellen. Die übrigen Annahmen bezüglich der Einrichtungen sind korrekt - und der gesuchte Ort hat auch weder mit Koppreiter noch mit Aßmayer zu tun.
Irgendwo glaube ich, bei dieser Antwort einen Widerspruch zu entdecken. Bitte um Bestätigung der folgenden Aussagen oder um Aufklärung:
1) Die gesuchte Haltestelle der Straßenbahn liegt am 62er im 12. Bezirk, und zwar zwischen Eichenstraße und Wienerbergbrücke.
2) In der Nähe der Haltestelle befindet sich ein Park.
Auf Grund dieser Aussagen habe ich auf die Liste der Haltestellen geschlossen. Ist nun die Annahme oder die Schlußfolgerung falsch?