Falsch abgebogen? [gelöst]

27 Beiträge · Seite 2 von 2
19.11.2009, 10:17#21
Zitat
Original von Alex
Muss als Deckmann ein WiLi-Bediensteter oder gar Straßenbahnfahrer fungieren?
Ich dachte eher, es reicht, dass grundsätzlich jemand da ist, der den Fahrer einweist.


Und wer übernimmt dann die Verantwortung, wenn was passiert? Ein zufälliger Passant könnte dann einfach weggehen; der Fahrer dürfte ihn nicht einmal aufhalten und nach seinen Personalien befragen und bliebe somit alleine über. Auf das würde ich mich als Fahrer sicher nicht einlassen.

Da wäre es schon besser, das Eintreffen des Folgezugs abzuwarten und dann dessen Fahrer zu bitten, den Posten des Deckmanns zu übernehmen.
27.11.2009, 15:51#22
Zitat
Original von Ferry

Da wäre es schon besser, das Eintreffen des Folgezugs abzuwarten und dann dessen Fahrer zu bitten, den Posten des Deckmanns zu übernehmen.


Aber Herr oder Frau Wagenbeweger , bitte nicht vergessen , die Warnweste als äusserstes Kleidungsstück anzulegen , den Zug gegen Wegrollen und Unbefugteninbetriebnahme zu sichern , und den Folgezug so rechtzeitig zum Anhalten zu bewegen , das dieser gefahrlos herunter gebremst werden kann , sowie der Anhaltepunkt des Folgezuges ausserhalb des zur Reversierfahrt zu nutzendem Gleisabschnittes zu liegen hat . Voll kompliziert ----> :text:

Aber Gesetz ist nun mal Gesetz .
Ps.: Sehr wohl kann der Bedienstete einen Ihm nach " äusseren " Eindrücken als tauglich geeigneten Passanten um dessen Hilfe als " Deckmann " ansuchen ,
was natürlich aufgrund der erhöhten Verantwortungskompetenz aber eher als eine der letzten Massnahmen anzuwenden ist .
27.11.2009, 17:55#23
Zitat
Original von wiener1974
Ps.: Sehr wohl kann der Bedienstete einen Ihm nach " äusseren " Eindrücken als tauglich geeigneten Passanten um dessen Hilfe als " Deckmann " ansuchen ,
was natürlich aufgrund der erhöhten Verantwortungskompetenz aber eher als eine der letzten Massnahmen anzuwenden ist .

Können schon, dürfen nicht:

Zitat
Original aus dem "Lernbehelf für Straßenbahnfahrer"
Im schaffnerlosen Zugsbetrieb hat der Fahrer ebenfalls zur Deckung des Zuges das Fahrpersonal des Folge- oder Gegenzuges zur Mithilfe aufzufordern. Besteht dazu keine Möglichkeit, ist sofort die Betriebsinspektion zu verständigen.
27.11.2009, 18:47#24
Zitat
Original von 95B
Können schon, dürfen nicht:

Zitat
Original aus dem "Lernbehelf für Straßenbahnfahrer"
Im schaffnerlosen Zugsbetrieb hat der Fahrer ebenfalls zur Deckung des Zuges das Fahrpersonal des Folge- oder Gegenzuges zur Mithilfe aufzufordern. Besteht dazu keine Möglichkeit, ist sofort die Betriebsinspektion zu verständigen.

Sorry , da bin ich ein wenig mit dem für Buslenker/Innen geltenden Bestimmungen durcheinander geraten .
Irren ist menschlich
02.01.2010, 11:50#25
Bitte Rätsel lösen!
02.01.2010, 11:56#26
Zitat
Original von 43er
Bitte Rätsel lösen!


Ist schon gelöst ;)
02.01.2010, 12:15#27
Zitat
Original von bernhard222
Zitat
Original von 43er
Bitte Rätsel lösen!

Ist schon gelöst ;)

Vielen Dank! Ich habe übersehen, dass es im "falschen" Posting als gelöst markiert wurde.