Beleidigung (war: Sichtungen von Störungen und Fahrtbehinderungen)
15 Beiträge
31.08.2010, 11:22#1
ZitatOriginal von 95B
... zur Aufrechterhaltung des Forenniveaus...
Welches Forenniveau?
31.08.2010, 11:32#2
ZitatOriginal von Taxiorange
ZitatOriginal von 95B
... zur Aufrechterhaltung des Forenniveaus...
Welches Forenniveau?
Schau schau, der monatelang Verschollene kehrt zurück und gleich mit einem das Niveau extrem hebenden Beitrag! Hast jetzt wieder mehr Zeit fürs Forum, weil die Nacht-U-Bahn die Taxler aus dem Geschäft drängt?
31.08.2010, 14:12#3
@ 13er: Bitte unterlasse es, andere User zu beleidigen! 
Dies trägt nämlich garantiert nicht dazu bei, das Forenniveau zu heben!

Dies trägt nämlich garantiert nicht dazu bei, das Forenniveau zu heben!
31.08.2010, 14:24#4
ZitatOriginal von 43er
@ 13er: Bitte unterlasse es, andere User zu beleidigen!
Wo siehst du da bitte eine Beleidigung?

On Topic: Schadhafter E2
31.08.2010, 14:57#5
ZitatOriginal von 95B
ZitatOriginal von 43er
@ 13er: Bitte unterlasse es, andere User zu beleidigen!
Wo siehst du da bitte eine Beleidigung?
Sarkasmus gegenüber Taxiorange.
31.08.2010, 15:11#6
ZitatOriginal von 43er
ZitatOriginal von 95B
ZitatOriginal von 43er
@ 13er: Bitte unterlasse es, andere User zu beleidigen!
Wo siehst du da bitte eine Beleidigung?
Sarkasmus gegenüber Taxiorange.
Er hat nichts anderes verdient. Sein letztes OnTopic-Posting stammt von Mitte April und er meldet sich nach Monaten des Nichtschreibens hier. Warum? Genau. Um zu provozieren. Dieser User sollte im wiederholten Fall verwarnt werden, da er sehr genau weiß, was er tut.
31.08.2010, 16:21#7
Strafgesetzbuch
Beleidigung
§ 115. (1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.
(3) Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.

Also ich kann aus dem 13er Posting nichts erkennen...., ausser ein bisschen Sarkasmus u. Zynismus.
![pleased :]](../../assets/images/smilies/pleased.gif)
§ 115. (1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können.
(3) Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen, zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen, ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist.

Also ich kann aus dem 13er Posting nichts erkennen...., ausser ein bisschen Sarkasmus u. Zynismus.
![pleased :]](../../assets/images/smilies/pleased.gif)
31.08.2010, 16:44#8
RE: Strafgesetzbuch
ZitatBeleidigung
§ 115. (1) Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht, ist, wenn er deswegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
ZitatOriginal von ustrab
Also ich kann aus dem 13er Posting nichts erkennen...., ausser ein bisschen Sarkasmus u. Zynismus.
Ich bin kein Jurist, um dies beurteilen zu können, aber als Spott würde ich 13ers Kommentar gegenüber Taxiorange schon auch bezeichnen.
ZitatOriginal von 13er
ZitatOriginal von 43er
Sarkasmus gegenüber Taxiorange.
Er hat nichts anderes verdient. Sein letztes OnTopic-Posting stammt von Mitte April und er meldet sich nach Monaten des Nichtschreibens hier. Warum? Genau. Um zu provozieren. Dieser User sollte im wiederholten Fall verwarnt werden, da er sehr genau weiß, was er tut.
Das würde ich, zumindest teilweise, auch nicht abstreiten, aber ich möchte auch sagen, dass deine Antwort auf Taxioranges Posting ebenfalls als Provokation verstanden werden könnte, so dass ihr euch hier gegenseitig aufschaukelt, was auch nicht zielführend ist.
31.08.2010, 16:59#9
RE: Beleidigung (war: Sichtungen von Störungen und Fahrtbehinderungen)
ZitatOriginal von Taxiorange
Welches Forenniveau?
der kopf des nagels wurde getroffen!!
ZitatOriginal von Taxiorange
Wem sagst Du das! Die Alt-Elite zieht sich eh immer mehr zurück, das ganze Forum ist längst den Bach weit unten, und das liegt genau genommen hauptsächlich eh nur an einem einzigen.
Wo sind die schönen FPDWL-Zeiten (so bis etwa 15.03.2008) hin?
31.08.2010, 17:39#10
RE: Strafgesetzbuch
ZitatOriginal von 43er
dass deine Antwort auf Taxioranges Posting ebenfalls als Provokation verstanden werden könnte
Ja, wenn ich es noch mal durchlese, könnte der zweite Satz durchaus so verstanden werden. Es handelte sich von meiner Intention her allerdings sicher nicht um eine Beleidigung (höchstens im Sinne von Abs. 3 in ustrabs Posting). Einen User, der sich selbst freiwillig(!) in einem ernsthaften Forum "Taxiorange" nennt, möchte ich nicht beleidigen.
31.08.2010, 17:43#11
ZitatOriginal von 13er
Schau schau, der monatelang Verschollene kehrt zurück und gleich mit einem das Niveau extrem hebenden Beitrag! Hast jetzt wieder mehr Zeit fürs Forum, weil die Nacht-U-Bahn die Taxler aus dem Geschäft drängt?
ZitatOriginal von 13er
Er hat nichts anderes verdient. Sein letztes OnTopic-Posting stammt von Mitte April und er meldet sich nach Monaten des Nichtschreibens hier. Warum? Genau. Um zu provozieren. Dieser User sollte im wiederholten Fall verwarnt werden, da er sehr genau weiß, was er tut.
Bitte! Ohne mich in eventuell vorliegende persönliche "Differenzen", deren Grund ich weder kenne noch kennen möchte, einmischen zu wollen, fällt mir ganz spontan eine sicherlich auch für alle Teilnehmer unserer Gruppe gültige Textzeile aus dem Song "Taxi" ein: "An andern Ton bitte, sonst ham's Funksperre, wir sind doch schließlich alles Kollegen."[/B]
Anmerkung: Und mich - nicht nur, weil wir allmählich in ein Alter kommen, in dem nun wir Vorbildwirkung für die Jugend haben - würde es freuen, wenn wir alle auch in Zukunft Kollegen bleiben und uns dementsprechend benehmen, egal, was auch immer vorgefallen sein mag.
31.08.2010, 17:45#12
RE: Strafgesetzbuch
ZitatOriginal von 43er
Das würde ich, zumindest teilweise, auch nicht abstreiten, aber ich möchte auch sagen, dass deine Antwort auf Taxioranges Posting ebenfalls als Provokation verstanden werden könnte, so dass ihr euch hier gegenseitig aufschaukelt, was auch nicht zielführend ist.
Um das gleich klarzustellen, ich empfinde die Wortmeldung "Welches Forenniveau?" des Users "Taxiorange" als bewußte Beleidigung aller hier im Forum bemüht tätigen User. Daher fällt auch meine Antwort durchaus etwas schärfer aus. Was bildet sich dieser User "Taxiorange" ein, der noch kaum jemals etwas zur Hebung des Niveaus der fpdwl beigetragen hat - und ich habe mich im Laufe der Zeit durch alle Threads gelesen -, hier pauschal ein abfälliges Urteil zu fällen? Wofür hält er sich? Wo war er als andere sich Gedanken über das Niveau des Forums machten? Aufgefallen ist er eigentlich vor allem als Anwalt des ach so armen "Floridsdorfers". Und hier gilt wohl auch der Spruch: "Sage mir mit wem du umgehst und ich sage dir, wer du bist.
Und nun zu dir, lieber 43er. In deiner letzten Wortmeldung räumst du ein, daß "13er" gar nicht so unrecht hatte, aber sicherheitshalber hast du ihm und nicht "Taxiorange" eins übergebraten. Gerade ihr Moderatoren solltet aber in erster Linie um das Niveau des Forums bemüht und in zweiter Linie möglichst neutral sein. Beides ist aus deinen Wortmeldungen nicht herauszulesen.
So, nun lehne ich mich zurück und erwarte meine erste Verwarnung, Schreibsperre oder was sonst auch immer.
Edit: Tippex
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von Revisor (31.08.2010, 17:47)
31.08.2010, 17:57#13
RE: Strafgesetzbuch
ZitatOriginal von Revisor
So, nun lehne ich mich zurück und erwarte meine erste Verwarnung, Schreibsperre oder was sonst auch immer.
Wird nicht so kritisch werden, hast ja nicht über den ULF gelästert!

31.08.2010, 18:08#14
RE: Strafgesetzbuch
ZitatOriginal von hema
ZitatOriginal von Revisor
So, nun lehne ich mich zurück und erwarte meine erste Verwarnung, Schreibsperre oder was sonst auch immer.
Wird nicht so kritisch werden, hast ja nicht über den ULF gelästert!
Ist halt, so wie überall, eine Freunderlwirtschaft.

31.08.2010, 18:12#15
RE: Strafgesetzbuch
ZitatOriginal von ustrab
ZitatOriginal von hema
ZitatOriginal von Revisor
So, nun lehne ich mich zurück und erwarte meine erste Verwarnung, Schreibsperre oder was sonst auch immer.
Wird nicht so kritisch werden, hast ja nicht über den ULF gelästert!
Ist halt, so wie überall, eine Freunderlwirtschaft.
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Worauf genau beziehst du dich mit der Freunderlwirtschaft?
