Fahr- und Gehverbot (Rätsel gelöst)
35 Beiträge · Seite 2 von 2
24.10.2010, 16:08#21
Zugang zur Siedlung Satzberg - das Straßenschild lautet "Wickengasse" !
25.10.2010, 20:10#22
ZitatOriginal von Ottakring
Zugang zur Siedlung Satzberg - das Straßenschild lautet "Wickengasse" !
25.10.2010, 20:16#23
Ottakring hat somit das Rätsel gelöst.
Conducteur hat mit seiner PN ebefalls vermutet dass es sich um die Gegend vom Satzberg handeln muss.
Genauer gesagt steht diese Schilderkombination ca.10 Meter entfernt in der KGV Satzberg (Verlängerte Wickengasse Ecke Kleibersteig) am Rande des Stadtwanderweges Nr. 4.
Conducteur hat mit seiner PN ebefalls vermutet dass es sich um die Gegend vom Satzberg handeln muss.
Genauer gesagt steht diese Schilderkombination ca.10 Meter entfernt in der KGV Satzberg (Verlängerte Wickengasse Ecke Kleibersteig) am Rande des Stadtwanderweges Nr. 4.
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von lachkater (25.10.2010, 20:20)
26.10.2010, 15:09#24
Nur blöd, dass dieses Verkehrszeichen nicht gilt.
Verbot für Fußgänger verboten, oder was soll das heißen?
Siehe (§ 52/14b StVO):
Verbot für Fußgänger verboten, oder was soll das heißen?
Siehe (§ 52/14b StVO):
26.10.2010, 17:02#25
ZitatOriginal von E2
Nur blöd, dass dieses Verkehrszeichen nicht gilt.
Verbot für Fußgänger verboten, oder was soll das heißen?
Siehe (§ 52/14b StVO):
Lustig, da hat man wohl das falsche erwischt; in der Kennzeichenverordnung (gilt aber nur für Arbeitsstätten, Baustellen u.ä.) ist der Fußgänger durchgestrichen.
27.10.2010, 12:51#26
Im Grund genommen ist das Fußgängerschild wohl nur als Empfehlung zu sehen (wegen des starken Gefälles an dieser Stelle) und das Fahrverbot ist auch fast illusorisch, weil man ohnehin nur fahren kann, wenn man einen Schlüssel für den Schranken (der unmittelbar beim Standort des Fotografen sein muß) besitzt. Die Straße ist ja ein Privatweg und die Schilder wird wohl der Schrebergartenverein in Eigenregie aufgestellt haben.
27.10.2010, 13:07#27
ZitatOriginal von Ottakring
Die Straße ist ja ein Privatweg und die Schilder wird wohl der Schrebergartenverein in Eigenregie aufgestellt haben.
Wenns ein Privatweg ist, müssen auch nicht die offiziellen Schilder stehen.

27.10.2010, 13:58#28
ZitatOriginal von moszkva tér
ZitatOriginal von Ottakring
Die Straße ist ja ein Privatweg und die Schilder wird wohl der Schrebergartenverein in Eigenregie aufgestellt haben.
Wenns ein Privatweg ist, müssen auch nicht die offiziellen Schilder stehen.
Sie gelten ja dann sowieso nicht.

27.10.2010, 20:24#29
ZitatOriginal von Ottakring
Im Grund genommen ist das Fußgängerschild wohl nur als Empfehlung zu sehen (wegen des starken Gefälles an dieser Stelle) und das Fahrverbot ist auch fast illusorisch, weil man ohnehin nur fahren kann, wenn man einen Schlüssel für den Schranken (der unmittelbar beim Standort des Fotografen sein muß) besitzt. Die Straße ist ja ein Privatweg und die Schilder wird wohl der Schrebergartenverein in Eigenregie aufgestellt haben.
Da hast du Recht. Ecke Wickengasse/Seglerweg ist ein Schranken zum Kleibersteig. Allerdings auf der stadtnäheren Seite bei der Loiblstraße keiner. Daher ist die Siedlung zwar für jederman zugänglich, ob es dadurch keine Privatstraße ist kann ich nicht beurteilen. Ich vermute auch dass der Kleingartenverein den Schranken errichtet hat damit man nicht die Abkürzung zur Johann Staud Straße nehmen kann, denn auch der Kleibersteig hat gewissermaßen ein starkes Gefälle und bietet Platz nur für eine Fahrspur.
27.10.2010, 21:26#30
Und das Gehverbot ist wohl aus versicherungstechnischen Gründen dort:
Wenn jemand im Schnee ausrutscht und sich verletzt, kann er den Straßenerhalter nicht haftbar machen.
Wenn jemand im Schnee ausrutscht und sich verletzt, kann er den Straßenerhalter nicht haftbar machen.
27.10.2010, 21:28#31
ZitatOriginal von moszkva tér
Und das Gehverbot ist wohl aus versicherungstechnischen Gründen dort:
Wenn jemand im Schnee ausrutscht und sich verletzt, kann er den Straßenerhalter nicht haftbar machen.
Problem: Ich seh keinen Hinweis auf Privatstraße und das Verkehrszeichen gibts nicht.
28.10.2010, 08:59#32
ZitatOriginal von Ottakring
und die Schilder wird wohl der Schrebergartenverein in Eigenregie aufgestellt haben.
Seit wann dürfen in Österreich Vereine Verkehrszeichen aufstellen?
28.10.2010, 09:37#33
ZitatOriginal von Ferry
Seit wann dürfen in Österreich Vereine Verkehrszeichen aufstellen?
Auf meinem Privatgrund darf ich alles* aufstellen, was ich will. Es ist halt bloß nicht rechtsgültig.
*) bzw. fast alles, denn anstößige, ekelerregende oder verhetzende Dinge würden mir wohl Probleme bereiten, wenn ich kein Künstler oder Parteifreund bin.
28.10.2010, 09:46#34
ZitatOriginal von 95B
ZitatOriginal von Ferry
Seit wann dürfen in Österreich Vereine Verkehrszeichen aufstellen?
Auf meinem Privatgrund darf ich alles* aufstellen, was ich will. Es ist halt bloß nicht rechtsgültig.
Ich war bis jetzt der Ansicht, dass auch auf Privatgrund bestimmte Dinge Behörden vorbehalten bleiben - du darfst ja z.B. auch auf Privatgrund nicht einfach losbauen, sondern benötigst (in Wien) einen von der Baupolizei erteilten Baubescheid (unter anderem).
Zumindest würde ich erwarten, dass die Behörde darauf besteht, dass die Tafel so anzufertigen ist, dass keine Verwechslungsgefahr mit einem offiziellen Verkehrszeichen gegeben ist (im Ideallfall einfach nur eine Zusatztafel mit einem entsprechenden Text). Die abgebildete Tafel ist hingegen ihrem Charakter nach als behördliches Verkehrszeichen einzustufen (ist ja vermutlich auch beabsichtigt), und daher wäre ein Aufstellen auch auf Privatgrund unzulässig.
Aber bitte, sichtlich irre ich mich da, oder es ist wie so oft: wo kein Kläger, da kein Richter.
28.10.2010, 10:31#35
ZitatOriginal von 95B
Auf meinem Privatgrund darf ich alles* aufstellen, was ich will. Es ist halt bloß nicht rechtsgültig.
*) bzw. fast alles, denn ... verhetzende Dinge würden mir wohl Probleme bereiten, wenn ich kein Künstler oder Parteifreund bin.
Jein... die Blauen Kameraden wurden schon öfter wegen Verhetzung angezeigt. Die gewonnenen Wahlen machen diverse bedingte Gefängnisstrafen aber scheinbar wett.


