2013-01-05: Frau auf U-Bahn-Gleise gestoßen
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09.03.2013, 10:23#21
Meine Meinung ist so, wie ich es geschrieben habe. Ich habe nirgends erwähnt, dass ich dabei war (war ich nämlich nicht). Ich bin auch kein Richter, der das zu entscheiden hat, also werde ich wohl meine eigene Meinung haben dürfen!
Naja zwischen einer Meinung vertreten und den Schimpftiraden deinerseits (Frechheit sondergleichen, man kommt sich verarscht vor) passt noch einiges.
der Täter soll ja angeblich nach einem Blick auf die Zugzielanzeige zu seiner Freundin gesagt haben: In drei Minuten rennst los, da ist alles vorbei!.
Genauso wie die beiden Afrikanerinnen angeblich den "Täter" und seine Frau verbal attackiert haben sollen und der "Täter" angeblich die Afrikanerinnen in ruhigem Tonfall um leiseres Telefonieren gebeten hat.
Wie gesagt, hier behauptet jede Seite etwas anderes. Die Wahrheit wird wohl in der Mitte liegen. Ich habe mich auch schon oft über das lautstarke telefonieren von Fahrgästen mit "Migrationshintergund" in nicht deutscher Sprache geärgert. Der "Täter" wird die Afrikanerin wohl "angegangen" sein, dass sie leiser telefonieren soll und diese hat sich wohl uneinsichtig gezeigt und dann ist die Situation eskaliert. Aber ich war nicht dabei und kann daher kein Urteil dazu abgeben.
Ich behaupte einmal provokant, dass beim selben Sachverhalt die Strafe nicht so mild ausgefallen wäre, wenn der Täter schwarz und das Opfer weiß gewesen wäre (mal ganz abgesehen von den politischen Wellen, diees dann geschlagen hätte).
Unsinn. Schlägt es nicht schon genug Wellen? Es musste sogar die Cobra anrücken, da sich die Afrikaner im Gerichtssaal so aufgeführt haben.
Wir leben nunmal in einem Rechtsstaat, und wenn man die Schuld nicht beweisen kann gilt im Zweifel für den Angeklagten.
11.03.2013, 09:35#22
und wenn man die Schuld nicht beweisen kann gilt im Zweifel für den Angeklagten.
Hier geht es aber nicht um einen Schuldbeweis, zumal der Angeklagte selbst zugegeben hat, die Frau auf die Gleise gestossen zu haben. Hier geht es um das Strafausmaß.
11.03.2013, 11:04#23
und wenn man die Schuld nicht beweisen kann gilt im Zweifel für den Angeklagten.
Hier geht es aber nicht um einen Schuldbeweis, zumal der Angeklagte selbst zugegeben hat, die Frau auf die Gleise gestossen zu haben. Hier geht es um das Strafausmaß.
Ich meinte den Beweis für den rassistischen Hintergrund bzw. die rassistischen Äußerungen die angeblich gefallen sind. Dass er sie auf die Gleise gestoßten hat steht außer Frage.
17.12.2013, 16:48#24
Auf Gleis gestoßen: OLG bestätigt Urteil
Das Oberlandesgericht hat das Urteil gegen einen 52-Jährigen, der eine Frau auf ein U-Bahngleis gestoßen hat, bestätigt. Es bleibt bei bei der verhängten Strafe von einem Jahr bedingt wegen schwerer Körperverletzung.
Der damals 51 Jahre alte Elektriker war am 5. Jänner 2013 mit seiner Ehefrau, einer gebürtigen Russin, zunächst Punschtrinken und dann längere Zeit in einem Gasthaus gewesen. Als sie um 23.40 Uhr mit der U2 nach Hause fahren wollten, trafen sie am Bahnsteig der Station Taborstraße mit zwei Kenianerinnen zusammen.
Frau bricht sich bei Sturz das Fersenbein
Nach dem Geschmack des Elektrikers und seiner Frau telefonierte eine der beiden Frauen offenbar zu laut. Sie baten die beiden Frauen, leiser zu sein, wobei unbeteiligten Ohrenzeugen zufolge ein Wortgefecht entbrannte, in dessen Verlauf nicht mit Schimpfwörtern gegeizt wurde. Der Mann soll in diesem Stadium noch versucht haben, mäßigend auf seine Frau einzuwirken.
Doch als der Elektriker selbst angespuckt wurde, versetzte er der Frau einen Stoß. Die Kenianerin stürzte in Folge auf das Gleis und erlitt dabei einen Bruch des Fersenbeins, ein Zeuge betätigte geistesgegenwärtig die Not-Stopp-Taste, sodass die U-Bahn nicht in die Station einfuhr. Vor Gericht gab er an, dass er die Frau nicht verletzen wollte: „Ich wollt’ nur Abstand gewinnen von ihr. Ich wollt nicht, dass sie runter fällt.“ Er sei „erschrocken, wie sie über die Kant’n g’flogen ist“.
OLG hält an Urteil fest
Das Erstgericht verurteilte den Mann lediglich zu einem Jahr bedingt, da eine Absichtlichkeit nicht nachweisbar war. Der Mann habe sich „in einer Stress-Situation befunden“. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin volle Berufung ein. Das OLG folgte nun allerdings dem Schiedsspruch des Erstgerichtes: Es seien zwar auch andere Varianten denkbar, wie die Straftat genau abgelaufen ist, doch gebe es keinen zwingenden Grund dafür, demzufolge der Beschuldigte absichtlich gehandelt hätte.
Zudem fand das OLG den Beschuldigten - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft - sehr wohl reumütig. Auch die finanzielle Wiedergutmachung in der Höhe von 4.000 Euro an das Opfer wurde als Pluspunkt für den Elektriker gewertet. „Es tut mir so unendlich leid“, beteuerte der Mann auch am Dienstag.
Beste Grüße
VT
20.12.2013, 23:41#25
Jahr bedingt wegen schwerer Körperverletzung =>
Was hat den der Richter auf den Augen!?
§89, Gefährdung der körperlichen Sicherheit
§87, Absichtliche Körperverletzung
§82, Aussetzung
Das muss doch wem auffallen oder?
Was hat den der Richter auf den Augen!?
§89, Gefährdung der körperlichen Sicherheit
§87, Absichtliche Körperverletzung
§82, Aussetzung
Das muss doch wem auffallen oder?
21.12.2013, 17:11#26
§87, Absichtliche KörperverletzungGenau die Absichtlichkeit der Verletzung ist das, was nicht beweisbar war. Was ich mich frage: Wurde der Mann vor dem Stioß tatsächlich angespuckt (gilt das als bewiesen?) und zweitens wie wäre das Urteil ausgefallen, wenn das Opfer nicht farbig, sondern auf gut deutsch "wienerisch" gewesen wäre?
24.12.2013, 18:47#27
Das glaube ich auch das dann das Urteil anders ausgefallen wäre , wenn das Opfer wienerisch gewesen wäre. 
24.12.2013, 19:52#28
Da gibt es leider verschiedene Auffassungen wer...wo...wann...wie mehr recht bekommt oder nicht! Ich verstehe die Urteile auch manchmal nicht. Aber ich vermute einmal, wäre das mediale Interesse nicht so groß gewesen, ... (den rest darf sich ein jeder dazu denken)!
