Photographierverbot? (war: Umleitung EC Züge über Wien Prater)

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10.07.2015, 18:37#81
Dazu fällt mir nur ein: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. ;)
29.02.2016, 14:49#82
Laut neuer Hausordnung der Wiener Linien ist Photographieren in Fahrzeugen und Stationen genehmigungspflichtig. In den Beförderungsbedingungen gibt es hingegen weiterhin den Zusatz, dass es für gewerbliche Zwecke genehmigungspflichtig wäre.
29.02.2016, 15:56#83
Laut neuer Hausordnung der Wiener Linien ist Photographieren in Fahrzeugen und Stationen genehmigungspflichtig.

Nur in den U-Bahn-Stationen? In allen Stationen? Das Filmen ist nicht genehmigungspflichtig? Und hat die neue Hausordnung noch mehr farbige Hervorhebungen oder ist sie endlich lesbar geworden? :D
05.03.2016, 15:00#84
Laut neuer Hausordnung der Wiener Linien ist Photographieren in Fahrzeugen und Stationen genehmigungspflichtig.

Nur in den U-Bahn-Stationen? In allen Stationen? Das Filmen ist nicht genehmigungspflichtig? Und hat die neue Hausordnung noch mehr farbige Hervorhebungen oder ist sie endlich lesbar geworden? :D
Filmen ist auch dabei. Und ich meine eh die farblich übermarkierte Version. Auf der WL-Seite auf Facebook hieß es aber letztens auf Anfrage eines Users, es sei ohne Stativ "grundsätzlich kein Problem".
05.03.2016, 17:56#85
Die neue Hausordnung ist sowieso der größte blödsinn. Die widerspricht sich in mehreren Punkte mit den Beförderungsbediengungen.
07.03.2016, 11:03#86
Die neue Hausordnung ist sowieso der größte blödsinn. Die widerspricht sich in mehreren Punkte mit den Beförderungsbediengungen.
In welchen? Beispiele, bitte.
05.04.2016, 23:57#87
Die sog. Panoramafreiheit dürfte -zumindest vorderhand- erhalten bleiben: http://diepresse.com/home/techscience/interne…al?from=gl.home_tech
(mit vorderhand deshalb weil irgendwie der letzte Absatz in den Artikel nichts Gutes verheißt).
Grüsse-SchienenWolf
Dazu fällt mir nur ein: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. ;)

Das Thema ist auf EU-Ebene wieder aktuell, denn die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation gestartet.
Jeder kann mitmachen, dauert rund 5 Minuten.
----> https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Consulta…ht?surveylanguage=DE

Der zweite Schritt ("Die Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette") kann optional ausgelassen werden, diesfalls einfach auf "nein" klicken.

Beim dritten Schritt einfach die sieben Fragen ausfüllen.
Ad Punkt 1: Ein Problem kann mW ggf. nicht nur sein, wenn der Rechteinhaber jemanden kontaktiert hat, sondern auch wenn rechtliche Unklarheit über die mögliche Nutzung herrscht (zB keine Panoramafreiheit bei in Frankreich gemachten Bildern)
Ad Punkt 3: Für jeden, der schon ein Bild mit einem Gebäude veröffentlicht hat, ohne den Architekt zu fragen, gilt zumeist: Ja, auf Basis einer Ausnahme. (Ausnahme: Panoramafreiheit)
Zu Punkt 5: Wer für Panoramafreiheit ist und Photos veröffentlicht, kann zB wählen: Sehr positiver Effekt.
Zu Punkt 6: ähnlich wie Punkt 5, entweder wenn man's selbst verwertet oder weil viele Plattformen (wie Facebook), wo man Bilder hochlädt, die Werke kommerziell verwenden dürfen