Photographierverbot? (war: Umleitung EC Züge über Wien Prater)

87 Beiträge · Seite 3 von 5
31.03.2010, 20:31#41
Zitat
Original von E2
Hausordnung? Ja die hängt an der Wand. Und? Wie setzt die durch?

Ich bin kein Jurist, aber wie wär's mit Besitzstörungsklage?

Schau, das ist ganz einfach: Wenn ich einen Garten habe und dort Leute frei reingehen lasse, bleibt er trotzdem mein Besitz, und ich darf ein Schild davor aufstellen, dass man darin nicht fotografieren, skateboarden, telefonieren, ... kann. Oder auch dass nur Leute mit roter Kleidung reingehen dürfen. Darf ich, weil's mein Besitz ist und ich bestimme, was darauf erlaubt ist.
31.03.2010, 20:34#42
Zitat
Original von darkweasel
Zitat
Original von E2
Hausordnung? Ja die hängt an der Wand. Und? Wie setzt die durch?

Ich bin kein Jurist, aber wie wär's mit Besitzstörungsklage?

Schau, das ist ganz einfach: Wenn ich einen Garten habe und dort Leute frei reingehen lasse, bleibt er trotzdem mein Besitz, und ich darf ein Schild davor aufstellen, dass man darin nicht fotografieren, skateboarden, telefonieren, ... kann. Oder auch dass nur Leute mit roter Kleidung reingehen dürfen. Darf ich, weil's mein Besitz ist und ich bestimme, was darauf erlaubt ist.


Hier gehts nicht um deinen Garten, sondern um öffentliche Orte.

Besitzstörungsklage, genau. Aber gegen wen? Wie willst wissen wer ich bin?
31.03.2010, 20:39#43
Zitat
Original von E2
Zitat
Original von darkweasel
Zitat
Original von E2
Hausordnung? Ja die hängt an der Wand. Und? Wie setzt die durch?

Ich bin kein Jurist, aber wie wär's mit Besitzstörungsklage?

Schau, das ist ganz einfach: Wenn ich einen Garten habe und dort Leute frei reingehen lasse, bleibt er trotzdem mein Besitz, und ich darf ein Schild davor aufstellen, dass man darin nicht fotografieren, skateboarden, telefonieren, ... kann. Oder auch dass nur Leute mit roter Kleidung reingehen dürfen. Darf ich, weil's mein Besitz ist und ich bestimme, was darauf erlaubt ist.


Hier gehts nicht um deinen Garten, sondern um öffentliche Orte.

Ein Bahnsteig der ÖBB ist genauso sehr ein privater Ort wie ein Garten, in den der Besitzer die Öffentlichkeit reingehen lässt.
31.03.2010, 20:41#44
Da liegt du falsch. Zweck deines Gartens ist ein anderer als der Bahnsteig.
31.03.2010, 21:35#45
Zitat
Original von E2
Da liegt du falsch. Zweck deines Gartens ist ein anderer als der Bahnsteig.


Kapierst du nicht, dass Bahnanlagen trotzdem sie öffentlich zugänglich sind jemandem gehören, sprich den ÖBB? Und diese können "Spielregeln" aufstellen nach denen man sich zu halten hat!

Eine Straße ist auch "öffentlich zugänglich" und trotzdem darft du dort nicht machen was du willst.
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von 5er-Franzi (31.03.2010, 21:36)
31.03.2010, 21:48#46
@ 5er Franzi
erst mal nicht vergessen:
Zitat
Ich spiel jetzt für die Folgepostings den großen A...


Schön und gut, klass mas dahingestellt einmal. Ich befolge trotzdem nicht die "Hausordnung", ich knipse. Wie willst mich hindern?
31.03.2010, 22:06#47
Ich verstehe noch immer nicht was du mit dieser Art bezwecken willst.
Habe aber auch keine Lust auf diese Art weiter zu disskutieren.
31.03.2010, 22:06#48
Zitat
Original von E2
Wie willst mich hindern?

Wir dich eh nicht, die ÖBB unter Umständen schon.
31.03.2010, 22:07#49
Zitat
Original von darkweasel
Zitat
Original von E2
Wie willst mich hindern?

Wir dich eh nicht, die ÖBB unter Umständen schon.


Du weißt schon wie ich das meine.

Also, wie?
31.03.2010, 22:35#50
U-Bahnsteige darfst du außerdem nur unter der Bedingung betreten, dass du eine gültige Fahrkarte oder einen gültigen Fahrausweis hast.
31.03.2010, 22:39#51
Schon richtig, hab ich auch. Und einen Fotoapparat *g*
01.04.2010, 01:11#52
Ich verstehe auch nicht ganz, wie ihr den E2 (oder mich) am Fotografieren hindern wollt. Bitte um weitere Vorschläge!
01.04.2010, 08:16#53
Zitat
Original von E2
Tja, andersrum: Wer/wie/wo wird gefragt?

Das war nicht das ursprüngliche Thema (die Umsetzbarkeit eines solchen Verbots). Du hattest gemeint, dass auf öffentlichem Grund (Grund, der von jedermann legal betreten werden kann) alles erlaubt sein müsse. Und "5er-Franzi", "darkweasel" und ich haben versucht, dir klarzumachen, dass dem eben nicht so ist bzw. dass z.B. Bahnanlagen eben kein öffentlicher Grund sind.

Und um jetzt nur ein Beispiel für die Konsequenzen, die sich aus der Mißachtung eines solchen Verbots ergeben, zu zeigen: die Stationsaufsicht kann dich, wenn sie dich beim Skateboarden erwischt, zum Verlassen des Stationsbereiches auffordern und diese Aufforderung auch unter Mitwirkung der herbeigerufenen Polizei durchsetzen. Und spätestens da wird's dann haarig.

Und ein für die Bewachung eines Objektes abgestellter Securitydienst wird einfach die Polizei rufen und behaupten, dass du dich "in verdächtiger Weise an der Einzäunung zu schaffen machst". Diese wird daraufhin ausrücken und falls du dann noch dort bist, hast du zumindest einigen Erklärungsbedarf; es ist sogar denkbar, dass du im Beisein von Security und Polizei die gemachten Fotos wieder löschen musst (früher wurde der eingelegte Film einfach herausgenommen). Und ein gewiefter Firmenanwalt kann dir u.U. sogar eine Besitzstörungsklage anhängen. Lohnt sich das wirklich?
01.04.2010, 08:28#54
Zitat
Original von Ferry
Und ein für die Bewachung eines Objektes abgestellter Securitydienst wird einfach die Polizei rufen und behaupten, dass du dich "in verdächtiger Weise an der Einzäunung zu schaffen machst". Diese wird daraufhin ausrücken und falls du dann noch dort bist, hast du zumindest einigen Erklärungsbedarf

Wie schon erwähnt - falls man dann überhaupt noch dort ist. Festhalten darf einen niemand und die Polizei wird Wichtigeres zu tun haben, als sich um Straßenbahnfotografen zu kümmern.

@all: E2 ist zu diesem Thema durchaus sachkundig, ihr dürft ihm guten Gewissens glauben. :lampe:
01.04.2010, 09:02#55
Zitat
Original von 95B
Wie schon erwähnt - falls man dann überhaupt noch dort ist. Festhalten darf einen niemand und die Polizei wird Wichtigeres zu tun haben, als sich um Straßenbahnfotografen zu kümmern.

@all: E2 ist zu diesem Thema durchaus sachkundig, ihr dürft ihm guten Gewissens glauben. :lampe:


Wurde nicht vor einigen Jahren in einem Gerichtsurteil festgestellt, dass die Fahrscheinkontrollorgane der WiLi einen Schwarzfahrer auch physisch festhalten dürfen, bis die Polizei eintrifft?
Ließe sich das nicht sinngemäß auch auf "unliebsame" Besucher des Betriebsgeländes anwenden? Also: Fotographen, Füße-auf-die-Bank-Leger, Laut-I-Pod-Hörer, 16er-Blech-Genießer, usw...

Und egal ob rechtlich gedeckt oder nicht: Kann man davon ausgehen, dass sich private Sicherheitsorgane auch wirklich an die Regeln halten:

Beispiel: Ich mache immer, wenn ich per Flieger verreise, ein Foto von der einfahrenden S7 am Praterstern, quasi als offiziellen Beginn meiner Reise und allererstes Erinnerungsfoto (jetzt gehts wirklich los!)
Wenn mich jetzt ein "wichtiger" Security deswegen nicht einsteigen lässt, mich widerrechtlich festhält, ich deswegen meinen Flug versäume, habe ich halt trotzdem das Problem, weil ich muss mich dann gerichtlich drum kümmern, Schadenersatz zu bekommen (mit ungewissen Ausgang).

Ich will jetzt nicht das Duckmäuserische propagieren - im Gegenteil, eigentlich gehört mehr Zivilcourage und Ungehorsam her, um sinnlose Regeln in Frage zu stellen.
Wie wärs einmal mit einem Fotoflashmob am Praterstern, ich bin dabei! :daumenhoch:
01.04.2010, 09:04#56
Zitat
Original von 95B
Wie schon erwähnt - falls man dann überhaupt noch dort ist. Festhalten darf einen niemand und die Polizei wird Wichtigeres zu tun haben, als sich um Straßenbahnfotografen zu kümmern.

Allerdings weiß die Polizei zum Einsatzzeitpunkt ja noch nicht, dass es sich "nur" um einen Fotografen handelt. Es könnte ja auch ein anderer, strafbarer Tatbestand vorliegen, der ein Eingreifen nötig macht, sodass ein Ausrücken unvermeidlich wird.

Eigenartigerweise sind die meisten der Herren dann bei Erkennen des tatsächlichen Sachverhalts missgestimmt, und nach dem Motto Jetzt samma scho da, jetzt tamma a was! wird dann gründlich amtsgehandelt, was durchaus auch eine freundliche Einladung, zwecks Sachverhaltsklärung und Identitätsfeststellung aufs Kommissariat mitzukommen, beinhalten kann. Eine "nachhaltige Belehrung" (kräftiger Ansch...) ist dann meistens in der Einladung auch noch inkludiert.

Und in diesem Punkt bin auch ich sachkundig, wenngleich dieses Ereignis schon viele Jahre zurückliegt. ;)
01.04.2010, 09:26#57
Zitat
16er-Blech-Genießer


Bitte was??? ?(
01.04.2010, 09:35#58
Zitat
Original von Der Einbügler
Zitat
16er-Blech-Genießer


Bitte was??? ?(


Das hier ;):

Bild
01.04.2010, 09:53#59
Zitat
Original von Der Einbügler
Zitat
16er-Blech-Genießer


Bitte was??? ?(

Für die Nicht-Wiener:
Eine Dose Ottakringer Bier, benannt nach dem 16. Wiener Gemeindebezirk Ottakring (stating the obvious 8-) ), erhältlich in Wien und Umgebung bei jedem Würschtelstand und co. und besonders beliebt zum Verzehr unterwegs, z.B. zum Zwecke des Vorglühens bei bevorstehendem Discobesuch, oder einfach nur am Heimweg von der Arbeit, um sich zu entspannen.

So wieder on Topic:

Interessant finde ich in dieser Fotodiskussion den Unterschied in den Zugängen von Bus- und Bahngesellschaften im Vergleich mit Flughäfen.
Flughäfen sind ja eigentlich ein "Hochsicherheitsgelände", dennoch werden Flugzeugspotter und -fotographen am Rande der Umzäunung geduldet.
Nicht nur das, viele Flughäfen haben die Spotter auch als Wirtschaftsfaktor wahrgenommen und bieten Aussichtsplattformen an - in MUC gibts sogar einen eigenen Spotterhügel mit 360°-Blick übers gesamte Gelände.

Der Grund ist, dass Spotter einerseits Werbung für den Flughafen und die Fluglinien machen, andererseits ja an Ort und Stelle auch konsumieren (jemand, der den ganzen Tag Flugzeuge fotografiert, wird auch dazwischen einmal was essen oder einen Kaffee trinken, oder sie reisen per PKW an und zahlen horrende Parkgebühren).

Ich finds interessant, wenn die ÖBB mit ihrem Fanpublikum ganz anders umgehen. Aus welchem Grund? Sicherheit kanns nicht sein (solange Fotographen sich dort aufhalten, wo es ungefährlich ist und sie niemanden behindern). Man vergrämt sich ein loyales Publikum, das sich sehr mit Unternehmen und Produkt identifiziert und auch privat zum Kundenstamm zählt. Auch Bahnfotographierer machen Pausen und werden am Bahnhof was essen und trinken. Und sie machen Werbung für die Bahn.

Vielleicht könnten auch die ÖBB darauf eingehen und Aussichtsplattformen auf den Bahnhöfen errichten? Dafür ließe sich sogar Eintritt verlangen (Flughäfen verlangen manchmal 2-3 Euro Eintritt auf die Terrasse, wie MUC oder BUD). Und man hält die treuesten und loyalsten aller Fans bei guter Laune.

Übrigens, wenn der Samstägliche Charterbomber der Aeroflot, eine Il-96, aus Sheremetyevo in Salzburg ankommt, dann geht ein Raunen durch die Masse der Flugzeugfreaks. Das Gleiche könnten ja die ÖBB auch am Praterstern mit dem Pendolino aus Prag haben...
01.04.2010, 10:11#60
vorbild : http://www.rochellerailroadpark.org/DSC_1146e.jpg


http://www.rochellerailroadpark.org/

:D :D :D


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Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von ustrab (01.04.2010, 10:12)