Glossar
Überstromschalter | Auch "Automat" oder früher "Dachautomat" genannt, dient dem Schutz der Motoren vor zu hoher Stromaufnahme. Nachfolger der Schmelzsicherung. |
Direktionslinie (historisch) | Bezeichnung für den Straßenzug vom Schwedenplatz über Schwedenbrücke, Praterstraße, Praterstern, Lassallestraße, Reichsbrücke und Wagramer Straße. Von der Direktionslinie nahm die für die Fahrscheinmarkierung wichtige Sektoreneinteilung ihren Ausgang. |
Gleistrog | Der Bereich zwischen den beiden Schienen eines Gleises. |
Glimmlampe | Eine kleine Leuchte in unmittelbarer Nähe jeder Kupplungsdose zeigt an, ob die Starkstromkontakte der jeweiligen Dose an Spannung liegen. |
Kupplungsdose | Viefach(steck)dose außen am Wagenende, die der Aufnahme des Vielfachkopfes des Kupplungskabels dient. Bei Nichtverwendung ist die Dose mit einem Klappdeckel verschlossen. |
Kupplungskabel | Vielfachkabel, das die elektrische Verbindung der Wagen eines Zuges ermöglicht. |
Kupplungsschalter | Schalter oder Automat, mit dem die Stromversorgung der Kupplungsdose ein- oder ausgeschaltet werden kann. Mit dem Kupplungsschalter wird nur der Starkstrom für Licht, Heizung und Schienenbremse geschaltet, aber nicht die mit Batteriestrom versorgten Kontakte der Kupplungsdose. |
Nutzstromheizung | Sehr rationelle Art der Wagenheizung, bei der die Heizkörper mit jenem Strom betrieben werden, welcher zwangsläufig beim Bremsen erzeugt wird. Auch "überschüssiger" Anfahrstrom wird dafür verwendet. |
Schmelzsicherung (historisch) | war als Vorläufer des Überstromschalters am Untergestell der Triebwagen in einem Sicherungsschuber untergebracht. |
Schwenkstufe | Ausfahrbare zusätzliche Trittstufe bei den Türen der Fahrzeugtypen E2 und c5. |
Stelleisen | Korrekte, aber in Wien absolut unübliche Bezeichnung für die "Weichenkrücke". Ein Hebel, der an Weichen an- oder eingesteckt werden kann um eine händische Umstellung der Weichenzungen in die gewünschte Fahrtrichtung durchführen zu können. |
Türfühlerkante | Sicherheitseinrichtung. Am Rand eines Türflügels ("Kante") angebrachtes drucksensitives Element, welches das Einklemmen eines Körpers, Körperteiles oder eines Gegenstandes durch die schließende Türe verhindert. Die Ausführung kann pneumatisch oder elektrisch ("elektronisch") sein, bei Berührung öffnet die Türe wieder. Die Funktion der Türfühlerkanten wird häufig missbraucht, um das Wiederöffnen einer bereits schließende |
Türkontrolle | (Türkontrolllampe). Rote Leuchte am Fahrer- bzw. Lenkerplatz. Eine oder mehrere (entsprechend beschriftete) rote Kontrollleuchten zeigen den Zustand der Türen eines Fahrzeuges/eines Zuges an. Eine offene Tür wird durch Leuchten angezeigt, erst nach dem Schließen aller Türen verlischt die Türkontrolle. Eine (zusätzliche) Türkontrolllampe kann auch spezifisch einer bestimmten Einzeltüre zugeordnet sein. |
Türscheinwerfer | Oberhalb eines Einsteigs angebrachte Leuchte, welche bei geöffneter Türe den Einstiegsbereich ausleuchtet. |
Türtransparent | Beleuchtbares Anzeigeelement bei den Tür- bzw. Haltewusch-Druckknöpfen. Heute nur mehr bei Fahrzeugen älterer Bauart anzutreffen. |
Verwendungsausweis | ("Fahrberechtigung"). Im Verwendungsausweis sind alle Tätigkeiten eingetragen, welche sein Inhaber im Fahrdienst durchzuführen berechtigt ist. Fahrzeugtypen, Ustrab, Status im Fahrdienst, ggf. Beschränkungen der Befugnis etc. Der Verwendungsausweis ist sozusagen der "Führerschein" für U-Bahn-, Straßenbahn- und Busfahrer, Verschieber und Zugsbegleiter. |