2015-07-01 | Neue Linie 50A und neue Route Linie 50B

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27.10.2014, 22:15#1
http://wstw.vergabeportal.at/DetailContent.aspx?atxtnr=30810:



AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG – VERSORGUNGSSEKTOREN
Dienstleistungen

ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: WIENER LINIEN GmbH & Co KG
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Erdbergstraße 202
Ort: Wien
Postleitzahl: 1031
Land: AT
Kontaktstelle(n): BB Autobusbetrieb
Bearbeiter: Binder
Telefon: +43 1790949200
E-Mail: harald.binder@wienerlinien.at
Fax: +43 1790949109
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: http.//www.wienerlinien.at
Adresse des Beschafferprofils: http://wstw.vergabeportal.at
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://wstw.vergabeportal.at/DetailContent.as…al=wstw&atxtnr=30810
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2) Haupttätigkeit(en):
Städtische Eisenbahn- Straßenbahn- Oberleitungsbus- oder Busdienste
I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber:
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: Nein

ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Betrieb der Autobuslinien 50A und 50B in Wien 14
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie: 2
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wien 14
NUTS-Code: AT130
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS): Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Personenbeförderung mit Autobussen im Linienverkehr auf einer behördlich genehmigten Fahrstrecke
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Hauptgegenstand:
Hauptteil: 60112000
Ergänzende Gegenstände:
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja
II.1.8) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von:
bis:
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: Nein
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen (ab Auftragsvergabe):
in Monaten:
Tagen:
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
Zahl der möglichen Verlängerungen:
Bandbreite von:
bis:
voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeausschreibungen bei verlängerbaren Verträgen (ab Auftragvergabe):
in Monaten:
Tagen:
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten (ab Auftragsvergabe):
Tagen:
Beginn: 01.07.2015
Abschluss: 30.09.2020

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: lt. Ausschreibungsunterlagen - http://wstw.vergabeportal.at
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: Ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Siehe http://wstw.vergabeportal.at
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: lt. Zusatzinformation Eignungkriterien
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: lt. Zusatzinformation Eignungkriterien
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: lt. Zusatzinformation Eignungkriterien
III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: Nein
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Befugnis gemäß Kraftfahrliniengesetz (KFLG)
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: Ja

ABSCHNITT IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart: Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: Ja
Zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion: einfache elektronische Auktion
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: 13/50/2014
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme
Tag:
Uhrzeit:
Kostenpflichtige Unterlagen: Nein
Zahlungsbedingungen und -weise:
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09.12.2014
Uhrzeit: 10:00
IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
DE
IV.3.6) Bindefrist des Angebots
Bis:
Laufzeit in Monaten (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote): 3
Tagen:
IV.3.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Datum: 09.12.2014
Uhrzeit: 10:15
Ort: 1031 Wien, Erdbergstraße 202, Zi. 2209
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein

ABSCHNITT VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: Nein
VI.3) Zusätzliche Angaben:
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht Wien
Postanschrift: Muthgasse 62
Ort: Wien
Postleitzahl: 1190
Land: AT
E-Mail: post@vgw.wien.gv.at
Telefon: +43 1400038500
Internet-Adresse:
Fax: +43 140009938529
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land:
E-Mail:
Telefon:
Internet-Adresse:
Fax:
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: siehe § 20 ff Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2007 (WVRG 2007)
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land:
E-Mail:
Telefon:
Internet-Adresse:
Fax:
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27.10.2014

Dokument-ID: 30810

Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung: 27.10.2014
Dieser Beitrag wurde 3-mal editiert, zuletzt von DerLeser (28.10.2014, 08:57): Tags erweitert
27.10.2014, 22:34#2
Der 50B wurde doch schon ausgeschrieben? ?(

Außerdem schade, mit dem 150er verschwindet die letzte richtige Hütteldorfer Stadtlinie. Ist schade drum... Außerdem passen die Euro-6 Busse dann wieder nicht zum Gesamtbild, die ganzen Hütteldorfer Linien sind halt wie ein ganzes Bündel ;)
27.10.2014, 22:47#3
Der 50B wurde doch schon ausgeschrieben


Dachte ich auch, aber die Info vom Beschaffungs/Vergabeportal wird schon nicht so falsch sein :D. Vielleicht wurde der erste Versuch (so wie bei ein paar Astaxis) vom Gericht verschoben, und so konnte man hleich den (bald) ehem. 150er drangängen. Ist ja auch sinnvoller so.
27.10.2014, 22:54#4
Zitat
Der 50B wurde doch schon ausgeschrieben? ?(
Vielleicht wird daran etwas angepasst.
27.10.2014, 23:49#5
Der 50B wurde damals absichtlich mit kürzer Laufzeit ausgeschrieben, damit er dann wenn die Konzession vom 150er endet gemeinsam mit diesem ausgeschrieben werden kann.
28.10.2014, 00:02#6
Zitat
Der 50B wurde doch schon ausgeschrieben? ?(
Vielleicht wird daran etwas angepasst.


Der 50A übernimmt 1:1 die 150er-Strecke, der 50B jedoch hat in der Ausschreibung eine neue Linienführung bekommen. Ab Hütteldorf gemeinsam mit dem 49A bis Cottagestraße, dann erst nach Auhof und die Rückfahrt über die Wientalstraße wie bisher.
28.10.2014, 00:48#7
Das man die Rückfahrt über die Wientalstrasse beibehält, wundert mich. Bringt dort ja eigentlich niemandem mehr etwas, nachdem die Haltestelle bei der Raststation aufgelassen wurde.
28.10.2014, 08:11#8

Ab Hütteldorf gemeinsam mit dem 49A bis Cottagestraße, dann erst nach Auhof und die Rückfahrt über die Wientalstraße wie bisher.

Und die Routenführung über den neuen Abschnitt über die Johann-Schorsch-Gasse den es bereits seit einigen Monaten gibt ist jetzt ebenfalls eingezeichnet.


Das man die Rückfahrt über die Wientalstrasse beibehält, wundert mich. Bringt dort ja eigentlich niemandem mehr etwas, nachdem die Haltestelle bei der Raststation aufgelassen wurde.

Ich weiß zwar nie wo die Fahrgäste herkommen aber beim Umspannwerk steigen über den Tag verteilt doch ein paar Fahrgäste ein. Und am Nachmittag ist die direkte Verbindung eine wirklich flotte Alternative zum 150/50A.
28.10.2014, 08:41#9
Am Nachmittag empfindest du die Westeinfahrt als Flotte Verbindung?
28.10.2014, 08:59#10
Am Nachmittag empfindest du die Westeinfahrt als Flotte Verbindung?

Am Nachmittag hatte ehrlich gesagt noch nie irgendwelche Engpässe beobachten können. In der Früh kann ich es mir schon gut vorstellen, dass es da und dort zwickt und im Sommer während den skandalösen Bauarbeiten hat es sicherlich auch öfters einen Stau gegeben.
Die neue Ampel am Holzhausenplatz ist nur ein bisserl träge. Da hat man endlich einen kürzeren Weg und dann verliert man den Zeitvorsprung an der dortigen Ampel. Und die Autofahrer die auf der Bräuhausbrücke die Haltelinie überfahren und damit den Bus beim Abbiegen behindern sind auch nicht gerade hilfreich.

Die Verbindung ist auf jeden Fall immer flotter als jene über die Linzer Straße denn bei der Bujattigasse staut es sich eigentlich fast immer aufgrund der unglücklichen Kombination aus Zebrastreifen, 49er und der Ampel bei der Bergmillergasse.
28.10.2014, 09:06#11
Das man die Rückfahrt über die Wientalstrasse beibehält, wundert mich. Bringt dort ja eigentlich niemandem mehr etwas, nachdem die Haltestelle bei der Raststation aufgelassen wurde.


Ich kenn mich zwar in der Gegend wenig aus, um mitzureden, welche Linienführung angebracht ist, aber wenn man die 49A-Intervalle ansieht, schließe ich daraus, dass die Linie offenbar gut ausgelastet ist. Nur, wenn man den 50B quasi als Verstärker über die 49A-Strecke schickt, dann wundert mich, dass man den Fahrplan nicht angepasst hat. Weil ein Intverall von 40-60Minuten ist nicht gerade attraktiv, und würde den 49A auch kaum entlasten, wenn es bei dieser Routenänderung darum gehen sollte.
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von Nr.8930 (28.10.2014, 09:09)
29.10.2014, 22:01#12
Der 50A übernimmt 1:1 die 150er-Strecke, der 50B jedoch hat in der Ausschreibung eine neue Linienführung bekommen. Ab Hütteldorf gemeinsam mit dem 49A bis Cottagestraße, dann erst nach Auhof und die Rückfahrt über die Wientalstraße wie bisher.
Sehr kurios. Fährt der 50B wenigstens weiterhin über die Haltestelle Herzmanskystraße? Ansonsten käme man künftig nicht mehr von Weidlingau zum Auhof Center (sondern nur zurück).
Der 49B wird dadurch wieder unbedeutender und dient nur mehr als Verbindung von Auhof auf den Wolfersberg.
Gibt's dafür am 50A irgendwelche Intervallverbesserungen?
29.10.2014, 22:21#13
Fährt der 50B wenigstens weiterhin über die Haltestelle Herzmanskystraße? Ansonsten käme man künftig nicht mehr von Weidlingau zum Auhof Center (sondern nur zurück). Gibt's dafür am 50A irgendwelche Intervallverbesserungen?

Steht eh alles oben in den PDF. Der 50B fährt wie der 49B direkt über die Badgasse zum Auhof Center. Am 50A gibt es Mo-Fr tagsüber ein richtiges 15-Minuten-Intervall bzw. zur HVZ ein 10-Minuten-Intervall. Sonntags gibt es ein 20-Minuten- statt 30-Minuten-Intervall.
29.10.2014, 22:24#14
Fährt der 50B wenigstens weiterhin über die Haltestelle Herzmanskystraße? Ansonsten käme man künftig nicht mehr von Weidlingau zum Auhof Center (sondern nur zurück). Gibt's dafür am 50A irgendwelche Intervallverbesserungen?

Steht eh alles oben in den PDF. Der 50B fährt wie der 49B direkt über die Badgasse zum Auhof Center. Am 50A gibt es Mo-Fr tagsüber ein richtiges 15-Minuten-Intervall bzw. zur HVZ ein 10-Minuten-Intervall. Sonntags gibt es ein 20-Minuten- statt 30-Minuten-Intervall.


Und die Betriebszeiten vom 50A werden verlängert. Erster Bus um 04:31 ab Auhof, letzter Bus um 00:54 ab Hütteldorf.
29.10.2014, 22:27#15
Sehr kurios. Fährt der 50B wenigstens weiterhin über die Haltestelle Herzmanskystraße? Ansonsten käme man künftig nicht mehr von Weidlingau zum Auhof Center (sondern nur zurück).

Der 50A wird in beiden Richtungen über die Herzmanskystraße fahren.
29.10.2014, 23:09#16
Fährt der 50B wenigstens weiterhin über die Haltestelle Herzmanskystraße? Ansonsten käme man künftig nicht mehr von Weidlingau zum Auhof Center (sondern nur zurück). Gibt's dafür am 50A irgendwelche Intervallverbesserungen?

Steht eh alles oben in den PDF. Der 50B fährt wie der 49B direkt über die Badgasse zum Auhof Center. Am 50A gibt es Mo-Fr tagsüber ein richtiges 15-Minuten-Intervall bzw. zur HVZ ein 10-Minuten-Intervall. Sonntags gibt es ein 20-Minuten- statt 30-Minuten-Intervall.
Sorry, hab ich übersehen, danke. Immerhin deutliche Verbesserungen. :daumenhoch: Und endlich nur noch Niedeflurbusse.

Der 50A wird in beiden Richtungen über die Herzmanskystraße fahren.
Stimmt, es gibt also doch einen Routenunterschied im Gegensatz zum 150er.
29.10.2014, 23:59#17
Und ab wann wird der 150er zum 50A? Wann treten die neuen Linienführungen in Kraft??
30.10.2014, 00:05#18
Und ab wann wird der 150er zum 50A? Wann treten die neuen Linienführungen in Kraft??


Ab 01.07.2015.
31.10.2014, 11:55#19
Der 50B wurde doch schon ausgeschrieben? ?(

Außerdem schade, mit dem 150er verschwindet die letzte richtige Hütteldorfer Stadtlinie. Ist schade drum... Außerdem passen die Euro-6 Busse dann wieder nicht zum Gesamtbild, die ganzen Hütteldorfer Linien sind halt wie ein ganzes Bündel ;)
die MAN dürfen da gar nicht mehr fahren? Das finde ich schon arg. Das sind doch fast neue Busse.
Das man die Rückfahrt über die Wientalstrasse beibehält, wundert mich. Bringt dort ja eigentlich niemandem mehr etwas, nachdem die Haltestelle bei der Raststation aufgelassen wurde.
dafür hat das Hotel Lena wieder aufgesperrt. Es gibt aber einen Schranken nur für Hotelgäste.
31.10.2014, 20:04#20
dafür hat das Hotel Lena wieder aufgesperrt. Es gibt aber einen Schranken nur für Hotelgäste.
Dann könnte man ruhig wieder reinfahren, damit man als Hotelgast nicht 600 Meter vom/zum Umspannwerk gehen muss. Schranken sind grundsätzlich ja kein Hindernis, beim Dampfkraftwerk Donaustadt ist der 93A auch bis vor ein paar Jahren trotz Schranken hineingefahren.