Photographierverbot? (war: Umleitung EC Züge über Wien Prater)

87 Beiträge · Seite 2 von 5
30.03.2010, 17:39#21
Ich habe auch mal in der Philadelphiabrücke einen E6/c6 fotografiert und wurde dann beim einsteigen im Zug auf ein angebliches Photografierverbot hingewiesen. :rolleyes:
30.03.2010, 17:54#22
Zitat
Original von Linie 38
Auch wenn keiner nachweisen kann, ob man die Aufnahmen tatsächlich nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet, sollte es doch relativ einleuchtend sein, dass - insbesondere mit Kompaktkameras getätigte Photographien - wohl eher zu Hobbyzwecken getätigt werden, als dass damit großes Geld verdient würde.

Angeblich wird die Grenze nach "common practice" üblicherweise bei einem Stativ gezogen. Aber auch das ist schon seltsam genug. Ich würde gerne sehen, wie man vom rein Äußerlichen auf den gewerblichen Zweck schließen kann. Auch mit einer Minikompaktkamera kann man heute bei den vielen Megapixeln und guten eingebauten Objektiven Fotos schießen, die sich ausgezeichnet für gewerbliche Zwecke eignen. Dagegen wird der Laie an einer Spiegelreflexkamera mit Telezoom eher weniger brauchbare Fotos zusammenbringen.

Meines Erachtens haben die WL erst dann rechtliche Handhabe, wenn ich die Fotos tatsächlich ohne Erlaubnis für gewerbliche Zwecke verwende (z.B. in einem Film "Die Linie 5"). Und selbst dann ist fraglich, ob sie mit einer Klage durchkommen, solange man sich während des Fotos/Filmens nicht auf Betriebsgrund aufgehalten hat. Aber ich bin kein Anwalt.
30.03.2010, 18:36#23
Auf öffentlichem Grund (und das sind Bahnsteige und Haltestellen allemal, zumindest bedingt, gibt es KEIN Fotografierverbot.

Betriebsgelände is was andres, reinfotografieren kann ich soviel ich will, draufstehn darf ich nicht.
31.03.2010, 17:29#24
Vor wenigen Tagen hatte ich auch so ein "Fotografierverbot" in dem Linzer Busterminal.

Ich fotografiere einen Postbus und da kommt so ein Fahrer. Und sagt: "Das Gelände gehört den Postbus hast du eine Fotogenehmigung?" Ich schaue mich um auf Bussteig 1 wo die Busse der Linz AG Linien und von Welser stehen. Und sage: "Ist das nicht öffentliches? Ich fotografiere die Busse, nicht die Personen." "Egal, du brauchst eine Fotogenehmigung."

Schon früher habe ich sehr oft da Postbusse fotografiert und kein Hinweis auf die Fotogenehmigung bekommen.
31.03.2010, 18:32#25
Zitat
Original von Linie U3
Ich fotografiere einen Postbus und da kommt so ein Fahrer. Und sagt: "Das Gelände gehört den Postbus hast du eine Fotogenehmigung?"

Also das kann ich mir wirklich nicht vorstellen.
31.03.2010, 18:38#26
Zitat
Original von E2
Auf öffentlichem Grund (und das sind Bahnsteige und Haltestellen allemal, zumindest bedingt, gibt es KEIN Fotografierverbot.


Wie kommst du darauf? Zumindest Bahnsteige, die sich im Bereich von Stations- oder Bahnanlagen oder auf Bahngrund befinden, sind keinesfalls öffentlicher Grund. Und dort kann sehr wohl Fotografierverbot bestehen.

Zitat
Betriebsgelände is was andres, reinfotografieren kann ich soviel ich will, draufstehn darf ich nicht.

Auch das ist mit Vorsicht zu genießen - selbst wenn du dich auf öffentlichem Grund befindest, hast du ein bestehendes (und entsprechend ausgewiesenes) Fotografierverbot zu beachten.
31.03.2010, 19:06#27
@ Ferry

-) Bahnsteig = öffentlich (von jedermann zu den gleichen Bedingungen erreichbar)

-) was geht mich ein eventuelles Fotografierverbot einer Firma an, wenn ich auf öffentlichem Grund stehe? Richtig, nix. Rein darf ich halt nicht.

Edit Buchstabe vergessen
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von E2 (31.03.2010, 19:07)
31.03.2010, 19:18#28
Zitat
Original von E2
-) Bahnsteig = öffentlich (von jedermann zu den gleichen Bedingungen erreichbar)


Deswegen gehört der Bahnsteig trotzdem dem ÖBB :achtung:
31.03.2010, 19:19#29
Zitat
Original von E2
@ Ferry

-) Bahnsteig = öffentlich (von jedermann zu den gleichen Bedingungen erreichbar)

Du hast eine falsche Vorstellung des Begriffs öffentlich. Die von dir genannte Begründung besagt ja nicht, dass du dort machen kannst, was du willst. Wenn der Eigentümer des Grundes oder der Anlage, auf deren Grund du dich befindest, bestimmte Dinge verlangt oder verbietet, hast du dich danach zu richten, sobald du die Anlage oder den Grund betrittst. Skateboardfahren ist z.B. in Wien in Stationen und auf Bahnsteigen der U-Bahn generell verboten, obwohl diese Bahnsteige deiner Definition nach öffentlich sind. Und genauso kann in Einzelfällen auch ein Fotografierverbot ausgesprochen werden.

Zitat

-) was geht mich ein eventuelles Fotografierverbot einer Firma an, wenn ich auf öffentlichem Grund stehe? Richtig, nix. Rein darf ich halt nicht.

Durch einen Zaun auf Privatgrund zu fotografieren, obwohl am Zaun ein Fotografierverbot angeschrieben steht, ist zumindest unvorsichtig. Falls man dich erwischt, kann es in u.U. einige unangenehme Fragen geben. Ich würde dies zumindest bei militärischen Objekten besser nicht ausprobieren!
31.03.2010, 19:19#30
@ 5er: Ist trotzdem ein öffentlicher Ort!!! Besitzverhältnisse sind was andres.

Zitat
Original von Ferry
Durch einen Zaun auf Privatgrund zu fotografieren, obwohl am Zaun ein Fotografierverbot angeschrieben steht, ist zumindest unvorsichtig. Falls man dich erwischt, kann es in u.U. einige unangenehme Fragen geben. Ich würde dies zumindest bei militärischen Objekten besser nicht ausprobieren!


Was willst machen wenn ich fotografiere?????
Und was für unangenehme Fragen sollen das sein? Welche Belichtung ich nehme?
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von E2 (31.03.2010, 19:22)
31.03.2010, 19:21#31
Zitat
Original von E2
Ist trotzdem eon öffentlicher Ort!!!

Und trotzdem ist Skateboardfahren in U-Bahn-Stationen verboten. :lampe:
31.03.2010, 19:23#32
Zitat
Original von Ferry
Zitat
Original von E2
Ist trotzdem eon öffentlicher Ort!!!

Und trotzdem ist Skateboardfahren in U-Bahn-Stationen verboten. :lampe:


Wo steht das? In KEINEM Gesetz. Also, was soll sein?
31.03.2010, 19:26#33
Zitat
Original von E2
Wo steht das? In KEINEM Gesetz. Also, was soll sein?

Probier's doch mal aus! Die Stationsaufsicht wird dir dann schon sagen, wo es steht.

Schon mal was von Beförderungsbestimmungen gehört (ja, die regeln auch das Verhalten in den Stationen!)?
31.03.2010, 19:26#34
Zitat
Original von E2
@ 5er: Ist trotzdem ein öffentlicher Ort!!! Besitzverhältnisse sind was andres.

Und trotzdem hast du dich nach der Hausordnung zu halten. Und wenn dort fotografieren verboten ist so hast du es zu unterlassen. Und wenn der Ort 100 mal öffentlich erreichbar ist.
31.03.2010, 19:28#35
Sicher kenn ich die, und jetzt polarisiere ich (jeder vernünftige Mensch verhält sich eh normal, aber mal angenommen und gesetzt den Fall): Was will die Stationsaufsicht machen? Das Skateboardverbot steht in keinem Gesetz!

Versteh mich nicht falsch, will nur aufzeigen dass da nichts zu machen ist!
31.03.2010, 19:29#36
Zitat
Original von 5er-Franzi
Zitat
Original von E2
@ 5er: Ist trotzdem ein öffentlicher Ort!!! Besitzverhältnisse sind was andres.

Und trotzdem hast du dich nach der Hausordnung zu halten. Und wenn dort fotografieren verboten ist so hast du es zu unterlassen. Und wenn der Ort 100 mal öffentlich erreichbar ist.


Wie willst du mich zwingen (Achtung, Polarisation!)
31.03.2010, 19:33#37
Hausordnung :achtung:
31.03.2010, 19:35#38
Zitat
Original von 5er-Franzi
Hausordnung :achtung:


Ich spiel jetzt für die Folgepostings den großen A... :D

Hausordnung? Ja die hängt an der Wand. Und? Wie setzt die durch?
31.03.2010, 19:36#39
Zitat
Original von E2
Und was für unangenehme Fragen sollen das sein?

Ich nehme an, die gingen dann in Richtung Betriebsspionage...

Zitat
Original von E2
Hausordnung? Ja die hängt an der Wand. Und? Wie setzt die durch?

Stationsaufsicht? Security-Leute? Betriebsinspektion? Exekutive?

Beste Grüße
VT

EDIT: Zitat ergänzt
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von VT 5081 (31.03.2010, 19:40)
31.03.2010, 19:37#40
Zitat
Original von VT 5081
Zitat
Original von E2
Und was für unangenehme Fragen sollen das sein?

Ich nehme an, die gingen dann in Richtung Betriebsspionage...

Beste Grüße
VT


Tja, andersrum: Wer/wie/wo wird gefragt?