Konkreter Vorschlag Zu wenige Kontrollen?

154 Beiträge · Seite 2 von 8
11.01.2011, 22:56#21
Bahnsteigsperren wären so ziemlich das Dümmste, das man einführen könnte und hätten eigentlich nur negative Auswirkungen:

-) Behinderung des Fahrgastflusses. In der Stoßzeit führt es zu Staus, bei Notfällen können sie im Extremfall zur "tödlichen Falle" werden.
-) Störungsanfällig.
-) Großes Hindernis für bewegungseingeschränkte Personen und jeden der mit (größerem) Gepäck reist. (Im Grunde widerspricht es vermutlich allen Grundlagen der Barrierefreiheit.)
-) Personalintensiv: weil Störungen auftreten, weil Zugänge manuell bedient werden müssen und eigentlich auch um Probleme beim Fahrkartenverkauf beheben zu können.
-) Teuer!
-) Schwierig anzubringen, man denke nur an die vielen Aufzüge die "irgendwo" ans Tageslicht führen.
-) Unsicher! Ich behaupte das Risiko bestohlen zu werden (oder einfach nur etwas zu verlieren) ist um ein Vielfaches höher wenn bei jeder Station nach dem Fahrausweis gekramt werden muss, als beim derzeitigen System. Nicht umsonst gelten z.B. die Metro in Paris und die Underground in London als Paradies für Taschendiebe.

All diese genannten negativen Eigenschaften (und vermutlich habe ich noch einige vergessen) tragen nur dazu bei die Attraktivität des ÖPNV zu verringern. Somit fahren weniger Personen öffentlich, und das ist in keinem Fall gewollt, selbst wenn die Fahrgäste nicht bezahlen!

Selbst der einzige Zweck, zu dem Bahnsteigsperren errichtet werden, nämlich das Reduzieren von Schwarzfahrern, kann nicht wirklich erfüllt werden. Die Sperren sind nicht unüberwindbar, also müsste letztlich noch personalintensiver kontrolliert werden. Dabei wird vergessen, dass der eigentlich Sinn und Zweck von Fahrscheinkontrollen nicht ist jeden Schwarzfahrer zu erwischen, sondern nur so präsent zu sein, dass der Großteil der Fahrgäste "freiwillig" einen Fahrschein löst. Die Fahrscheinkontrollen werden nicht des direkten Geldes wegen durchgeführt, die Einnahmen durch erwischte Schwarzfahrer müssen im Grunde nur die Kosten der Kontrollen abdecken. Der tatsächlich Gewinn entsteht durch den regulären Ticketverkauf der dadurch angeregt wird. Es gibt ja schließlich auch genug Situationen in denen ein Auge zugedrückt wird bzw. wo gar nicht kontrolliert werden soll. Natürlich kann man immer darüber diskutieren, ob vielleicht ein bißchen mehr kontrolliert werden sollte, aber die Wiener Linien werden wohl in etwa ein Gefühl dafür bekommen haben welche Anzahl an Kontrollen sinnvoll ist. Je mehr kontrolliert wird, desto höher sind die Kosten dafür, bei gleichzeitig (anteilsmäßig) eher zurückgehender Quote an Erwischten - ist also gar nicht so einfach da die richtige Kontrollintensität zu wählen.

Zuletzt sei noch ein ganz praktisches Beispiel angeführt, das - zumindest in Punkto Komfort für die Fahrgäste, und der ist ein wichtiges Element für die Attraktivität des ÖPNV! - ganz eindeutig gegen Bahnsteigsperren spricht. Jedem Jahres-/Zeitkartenbesitzer ist es sicher schon einmal passiert, dass der Fahrausweis zu hause vergessen wurde. Da ist es doch deutlich angenehmer zu wissen im Extremfall mit einem Erlagschein nach Erdberg fahren zu müssen (aber keine Strafe zu zahlen!) als plötzlich vor verschlossenen Bahnsteigsperren zu stehen...
12.01.2011, 09:34#22
Um auf die eigentliche Fragestellung dieses Themas einzugehen: Ich finde eigentlich überhaupt nicht, dass in Wien zu wenig kontrolliert wird. Ich werde im Schnitt einmal in der Woche kontrolliert, obwohl ich jetzt nicht mehr so oft mit den Öffis fahre wie früher. Und bis vor wenigen Jahren wurde ich vielleicht dreimal im Jahr kontrolliert, obwohl ich damals noch sehr oft mit den Öffis unterwegs war.

Aufgefallen ist mir auch, dass es im Gegensatz zu früher jetzt sehr viele jüngere Kontrollore gibt, teilweise sogar Studenten, die neben dem Studium als Kontrollore bei den WL arbeiten.
Und früher konnte man die Kontrollore immer sofort erkennen, weil damals hauptsächlich ältere Männer diesen Job gemacht haben, aber jetzt ist das nicht mehr möglich. Im D-Wagen hat mal eine Frau zu einer jüngeren Kontrollorin, die höchstens Anfang 20 war, gesagt: "Sie sehen wie ein liebes, unschuldiges Mädl aus, ich hätte mir nie gedacht, dass sie eine Kontrollorin sind!" :D

EDIT: Absatz hinzugefügt
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von jemand88 (12.01.2011, 09:35)
12.01.2011, 12:38#23
Zitat
Original von jemand88
[...]
Aufgefallen ist mir auch, dass es im Gegensatz zu früher jetzt sehr viele jüngere Kontrollore gibt, teilweise sogar Studenten, die neben dem Studium als Kontrollore bei den WL arbeiten.
Und früher konnte man die Kontrollore immer sofort erkennen, weil damals hauptsächlich ältere Männer diesen Job gemacht haben, aber jetzt ist das nicht mehr möglich. [...]

Gerade die jüngeren Blutsauger (speziell Studenten) sind aber die, die nicht zu 100% konsequent kontrollieren und da und dort ein Auge zudrücken. Ein Beispiel ist ein Student, der noch nicht sein Semesterticket gekauft hat "weil er das Pickerl von der Uni noch nicht bekommen hat und sich keine teure Wochenkarte leisten will". Wird der jetzt von einem Studenten kontrolliert, dann zeigt dieser Verständnis ("Das könnte ja genauso gut ich sein!") und lässt den Kollegen laufen. Ein Schüler, der ohne Monatspickerl unterwegs ist, oder eine hübsche Dame mit charmantem Lächeln, die "vergessen hat, einen Fahrschein zu lösen", werden von einem jungen, unerfahrenen Schwarzkappler auch eher verschont und ohne Erlagschein des Fahrzeuges verwiesen. Wenn ich mich da an den bladen grauhaarigen Ungustl und die kleine - genauso dicke - unfreundliche Gemeindebautante zurückerinnere, die am N6 und N66 immer wieder ihre schlechten Launen an den Fahrgäste ausgelassen und beinhart alles mit Erlagschein abgefertigt haben, was auch nur verdächtig nach Schwarzfahrer ausgesehen hat, dann lasse ich mich klarerweise lieber jede Woche von einem Studenten kontrollieren, als zwei mal im Jahr von einem rücksichtlosen Ekelpaket, das dich wie einen Häftling behandelt. X(
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von p16 (12.01.2011, 12:41)
13.01.2011, 03:13#24
Einmal die Woche kontrolliert?!?

Ich ärger mich das ganze Semester schon dass ich nie kontrolliert werde X(
Ärgerlich da ich kein Studententicket bekomme und in 3,5 Monaten Unmengen für Wochen-, Monats- oder Einzelkarten ausgegeben habe, ohne Sie einmal vorzeigen zu dürfen :boese:

Edit: Wortwiederholung
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von klickklack_otk (13.01.2011, 03:15)
13.01.2011, 07:22#25
Zitat
Original von klickklack_otk
Ich ärger mich das ganze Semester schon dass ich nie kontrolliert werde X(
Ärgerlich da ich kein Studententicket bekomme und in 3,5 Monaten Unmengen für Wochen-, Monats- oder Einzelkarten ausgegeben habe, ohne Sie einmal vorzeigen zu dürfen :boese:

Hast du seit Oktober mehr als 140€ für deine Fahrscheine ausgegeben? Wenn ja, dann kann ich dir in diesem Fall für das Sommersemester nur empfehlen, schwarzzufahren! Nachdem du wohl hauptsächlich Routen abfährst, wo selten bis nie kontrolliert wird, kommt es bestimmt günstiger, 1-2 mal wenn überhaupt kontrolliert zu werden und dafür dann das Schwarzfahrerentgeld zu brennen, als sich ständig die teuren Wochen- und Monatskarten zu leisten, von Einzelfahrscheinen ganz zu schweigen. :lampe:

Eine andere billige, aber zumindest teilweise legale Variante ist das Streifenkarten-Fahren. Decke dich mit Halbpreis(!)-Streifenkarten ein (8er Karte: 7,20€) und entwerte sie vor Fahrtantritt nur dann, wenn du U- oder S-Bahn fährst, sonst nicht. Klarerweise solltest du U und S nur dann benützen, wenn du gerade in Eile bist oder du die Strecke anders nicht vernünftig mit Bus/Bim zurücklegen kannst, um Streifen zu sparen. Fährst du mit Bus, Bim oder WLB, dann achte bei jeder Fahrt, dass du neben dem Entwerter stehst und den Fahrschein in der Jacken-/Hosentasche zum Zwicken bereit hast für den Fall einer Kontrolle. Falls ein Kontrollor sehen sollte, dass du einen Halbpreis-Fahrschein hast, dann sagst du natürlich, dass du eben erst eingestiegen bist und nur eine Kurzstrecke fährst. Bis du das Ende der Kurzstrecke erreicht hast, ist der Schwarzkappler sowieso nicht mehr im Fahrzeug! 8-)
Ich gebe an dieser Stelle zu, dass ich während meiner Zividienstzeit so unterwegs war, da ich unweit meines Wohnorts gearbeitet habe und den Weg problemlos auch in 20 Minuten zu Fuß abgehen konnte, anstatt mit der Bim zu fahren. Dementsprechend selten habe ich die Öffis benützt (hauptsächlich beim Weggehen am Abend und da wird in den Abendstunden nie kontrolliert!). Abgesehen von der U-Bahn gingen logischerweise fast alle Streifen in Nachtbussen weg. :D
Dieser Beitrag wurde 2-mal editiert, zuletzt von p16 (13.01.2011, 07:26)
13.01.2011, 07:40#26
Zitat
Original von penner16
Hast du seit Oktober mehr als 140€ für deine Fahrscheine ausgegeben? Wenn ja, dann kann ich dir in diesem Fall für das Sommersemester nur empfehlen, schwarzzufahren! Nachdem du wohl hauptsächlich Routen abfährst, wo selten bis nie kontrolliert wird, kommt es bestimmt günstiger, 1-2 mal wenn überhaupt kontrolliert zu werden und dafür dann das Schwarzfahrerentgeld zu brennen, als sich ständig die teuren Wochen- und Monatskarten zu leisten, von Einzelfahrscheinen ganz zu schweigen. :lampe:

Eine andere billige, aber zumindest teilweise legale Variante ist das Streifenkarten-Fahren. Decke dich mit Halbpreis(!)-Streifenkarten ein (8er Karte: 7,20€) und entwerte sie vor Fahrtantritt nur dann, wenn du U- oder S-Bahn fährst, sonst nicht. Klarerweise solltest du U und S nur dann benützen, wenn du gerade in Eile bist oder du die Strecke anders nicht vernünftig mit Bus/Bim zurücklegen kannst, um Streifen zu sparen. Fährst du mit Bus, Bim oder WLB, dann achte bei jeder Fahrt, dass du neben dem Entwerter stehst und den Fahrschein in der Jacken-/Hosentasche zum Zwicken bereit hast für den Fall einer Kontrolle. Falls ein Kontrollor sehen sollte, dass du einen Halbpreis-Fahrschein hast, dann sagst du natürlich, dass du eben erst eingestiegen bist und nur eine Kurzstrecke fährst. Bis du das Ende der Kurzstrecke erreicht hast, ist der Schwarzkappler sowieso nicht mehr im Fahrzeug! 8-)
Ich gebe an dieser Stelle zu, dass ich während meiner Zividienstzeit so unterwegs war, da ich unweit meines Wohnorts gearbeitet habe und den Weg problemlos auch in 20 Minuten zu Fuß abgehen konnte, anstatt mit der Bim zu fahren. Dementsprechend selten habe ich die Öffis benützt (hauptsächlich beim Weggehen am Abend und da wird in den Abendstunden nie kontrolliert!). Abgesehen von der U-Bahn gingen logischerweise fast alle Streifen in Nachtbussen weg. :D


Zitat
Original von § 282 StGB

(1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer auf die im Abs. 1 bezeichnete Weise eine vorsätzlich begangene, mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohte Handlung in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzureizen.



Wer's nicht überzuckert: Die mit Strafe bedrohte Handlung ist in diesem Fall Betrug.
13.01.2011, 08:11#27
Zitat
Original von 95B
Wer's nicht überzuckert: Die mit Strafe bedrohte Handlung ist in diesem Fall Betrug.


Das könnte ein bißchen schwierig sein mit diesem Tatbestand:

Zitat
Original von StGB
Betrug

§ 146. Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


Aber auch das hier trifft nicht zu:

Zitat
Original von StGB
Erschleichung einer Leistung

§ 149. (1) Wer die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Anstalt oder den Zutritt zu einer Aufführung, Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung oder zu einer Einrichtung durch Täuschung über Tatsachen erschleicht, ohne das festgesetzte Entgelt zu entrichten, ist, wenn das Entgelt nur gering ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer sich oder einem anderen die nicht in einer Ware bestehende Leistung eines Automaten verschafft, ohne das Entgelt dafür zu entrichten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Ist im Falle des Abs. 2 das Entgelt nur gering, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen.

(4) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.


Eine Täuschung setzt halt nun mal einen Getäuschten voraus, und schaffnerfreie Beförderungsmittel haben nicht ganz den Status eines Rechtssubjekts, das getäuscht werden könnte.

Inwieweit sich der § 282 StGB auch auf Verwaltungsstrafen bezieht, kann ich als Laie nicht beurteilen. Fest steht jedenfalls, dass Schwarzfahren (außer mit gefälschtem Fahrschein) keine gerichtlich strafbare Tat darstellt.
Und wenn Aufforderung zu Verwaltungsstrafen tatsächlich verboten wäre, müsste man jeden Wirtshausstammtisch wegen der 180km/h-Gschichteln beamtshandeln.
13.01.2011, 08:16#28
Zitat
Original von 95B
Wer's nicht überzuckert: Die mit Strafe bedrohte Handlung ist in diesem Fall Betrug.

ad (1): Es war ja keine "Aufforderung" von mir an den User, schwarzzufahren, sondern lediglich ein Vorschlag, dass es so theoretisch auch ginge! Hier muss differenziert werden.
Dass es wegen der niedrigen Wahrscheinlichkeit, kontrolliert zu werden, auf das Jahr gerechnet ziemlich sicher billiger kommt, ohne Fahrschein unterwegs zu sein, wurde hier im Forum ohnehin schon oft genug gepostet, sogar in diesem Thread! User madmaxx etwa meinte auf der vorigen Seite: "70 Euro eingesteckt haben, und wer sie nach 2 Monaten immer noch hat, hat das "Spiel" gewonnen." Das könnte übertrieben formuliert genauso als "Aufforderung zu einer strafbaren Handlung" intepretiert werden.
13.01.2011, 08:22#29
Zitat
Original von 95B
Zitat
Original von § 282 StGB

(1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.


Wobei man sagen muss, dass es, als dieser Paragraph in dieser Form erstellt wurde, das Internet noch nicht gab. Es ist m.W. nicht klar und auch noch nicht ausjudiziert, inwieweit Veröffentlichungen in Internet-Foren hier wirklich hineinfallen (die Ausforschung des Täters ist auch wegen des anonymen Charakters des Internets meistens ziemlich schwierig). Hier wurde wohl noch primär an Zeitungen und Zeitschriften, sowie an Rundfunk & Fernsehen gedacht.

Und inwieweit eine Schilderung eines selbst erlebten Sachverhalts oder die Beschreibung einer Methode zum Schwarzfahren eine Aufforderung zu einer Handlung darstellt, wäre auch noch zu klären.
13.01.2011, 08:31#30
Zitat
Eine Täuschung setzt halt nun mal einen Getäuschten voraus, und schaffnerfreie Beförderungsmittel haben nicht ganz den Status eines Rechtssubjekts, das getäuscht werden könnte.
[...]
Fest steht jedenfalls, dass Schwarzfahren (außer mit gefälschtem Fahrschein) keine gerichtlich strafbare Tat darstellt.

Genau so ist es. Wer also kontrolliert wird und in diesem Moment beispielsweise in Besitz eines gültigen (!) Halbpreis-Fahrscheins ist, danach aber länger als erlaubt unterwegs ist ohne kontrolliert zu werden, kann strafrechtlich auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil die Straßenbahn selbst nicht getäuscht werden kann. Somit treten §146 und §149 außer Kraft! :lampe:
13.01.2011, 09:04#31
Zitat
Original von penner16
Gerade die jüngeren Blutsauger (speziell Studenten) sind aber die, die nicht zu 100% konsequent kontrollieren und da und dort ein Auge zudrücken. Ein Beispiel ist ein Student, der noch nicht sein Semesterticket gekauft hat "weil er das Pickerl von der Uni noch nicht bekommen hat und sich keine teure Wochenkarte leisten will". Wird der jetzt von einem Studenten kontrolliert, dann zeigt dieser Verständnis ("Das könnte ja genauso gut ich sein!") und lässt den Kollegen laufen.

Das würde ich nicht sagen, denn gerade die jüngeren Kontrollore kontrollieren zum Teil sehr übergenau.
Nicht nur, dass sie IMMER die Matrikelnummer auf dem Studentenausweis mit der auf dem Semesterticket vergleichen (während es bei älteren Kontrolloren meistens genügt, das Semesterticket allein herzuzeigen), sondern einmal hat sich einer mein Foto auf dem Studentenausweis angesehen und gesagt, ich soll mich zu ihm drehen und den Kopf hochheben. Und dann meinte er: "Naja, Sie schauen dieser Person auf dem Foto aber nicht ganz ähnlich!", und ich musste ihm dann erklären, dass das Foto auf dem Studentenausweis schon 4 Jahre alt ist und ich damals längere Haare hatte als jetzt. Dann wollte er zum Vergleich einen anderen Lichtbildausweis sehen, und ich sagte zu ihm: "Oje, ich glaube, ich habe keinen mit!" (obwohl ich meinen Führerschein immer mit habe), und er antwortete: "Dann müssen wir leider die Polizei holen zur Identitätsfeststellung!"
Ich sagte dann ganz wütend: "Schaue ich wirklich so kriminell aus? Das gibt's ja nicht einmal bei einer Grenzkontrolle!", gab ihm meinen Führerschein, den er sich sehr detailliert ansah. Er wollte sogar wissen, in welchem Land sich mein Geburtsort befindet und ob ich in Österreich überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung habe. Als ich ihm erklärte, dass ich österreichischer Staatsbürger bin und ihn fragte, was ihn als Fahrkartenkontrollor das überhaupt angeht, sagte er: "Na gut, passt schon, danke!", gab mir die Dokumente zurück und ging.

EDIT: Rechtschreibfehler ausgebessert
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von jemand88 (13.01.2011, 09:05)
13.01.2011, 10:33#32
Zitat
Original von 68er
Eine Täuschung setzt halt nun mal einen Getäuschten voraus, und schaffnerfreie Beförderungsmittel haben nicht ganz den Status eines Rechtssubjekts, das getäuscht werden könnte.

Ein Kontrollor, dem man fälschlicherweise einredet, nur eine Kurzstrecke gefahren zu sein und der daraufhin fälschlicherweise unterläßt, das erhöhte Beförderungsentgelt einzuheben, wird sehr wohl betrogen! Somit greift § 146 in dieser Konstellation meiner Ansicht nach schon.

Im EBFÖ gabs im Frühling zu diesem Thema eine lange, stellenweise aufgrund der Ausdrucksweise sehr mühsame, aber auch lehrreiche Diskussion.
13.01.2011, 10:47#33
Zitat
Original von bernhard222
Zitat
Original von 68er
Eine Täuschung setzt halt nun mal einen Getäuschten voraus, und schaffnerfreie Beförderungsmittel haben nicht ganz den Status eines Rechtssubjekts, das getäuscht werden könnte.

Ein Kontrollor, dem man fälschlicherweise einredet, nur eine Kurzstrecke gefahren zu sein [...].

Da hast du aber etwas falsch verstanden! Du redest dem Kontrollor nicht ein, schon eine Kurzstrecke gefahren zu sein, sondern nur eine Kurzstrecke fahren ZU WOLLEN! Ein kleiner aber feiner Unterschied. Somit betrügst du in dem Moment, in dem du kontrolliert wirst, klarerweise nicht, da du die betrügerische Straftat noch gar nicht begangen hast und es auch nicht sicher ist, dass du sie überhaupt begehen wirst. Du könntest bei der Haltestelle, an der die Kurzstrecke endet, nämlich nocheinmal zwicken oder - aus welchem Grund auch immer - doch früher als geplant aussteigen. Deswegen kann dich der Kontrollor auch nicht sanktionieren! :lampe:
13.01.2011, 13:37#34
Du redest dem Kontrollor aber ein, dass du gerade erst eingestiegen bist, obwohl das nicht stimmt.
13.01.2011, 13:37#35
Zitat
Original von penner16
Zitat
Original von bernhard222
Zitat
Original von 68er
Eine Täuschung setzt halt nun mal einen Getäuschten voraus, und schaffnerfreie Beförderungsmittel haben nicht ganz den Status eines Rechtssubjekts, das getäuscht werden könnte.

Ein Kontrollor, dem man fälschlicherweise einredet, nur eine Kurzstrecke gefahren zu sein [...].

Da hast du aber etwas falsch verstanden! Du redest dem Kontrollor nicht ein, schon eine Kurzstrecke gefahren zu sein, sondern nur eine Kurzstrecke fahren ZU WOLLEN! Ein kleiner aber feiner Unterschied. Somit betrügst du in dem Moment, in dem du kontrolliert wirst, klarerweise nicht, da du die betrügerische Straftat noch gar nicht begangen hast und es auch nicht sicher ist, dass du sie überhaupt begehen wirst. Du könntest bei der Haltestelle, an der die Kurzstrecke endet, nämlich nocheinmal zwicken oder - aus welchem Grund auch immer - doch früher als geplant aussteigen. Deswegen kann dich der Kontrollor auch nicht sanktionieren! :lampe:


Streng genommen verstösst man (meinem Verständnis nach) so allerdings gegen die Beförderungsbedingungen. Lt. denen hat man nämlich den "in den Tarifbestimmungen festgesetzten Fahrperis zu zahlen" (Ptk. E.1), und falls der entsprechende Fahrpreis nicht entrichtet wurde, das Fahrzeug zu verlassen! (Ptk. E.5).

Da man weiters bei Fahrtantritt einen gültigen Fahrausweis bei sich haben muss bzw. sich unmittelbar(!) nach Fahrtantritt einen solchen beschafft haben muss (Automat, Schaffner, Entwerter), ist die weiter oben geschilderte Vorgangsweise eben entgegen der Beförderungsbestimmungen (mal ganz abgesehen von 95Bs Ausführungen zum StGB; wiewohl es keine Aufforderung war, kann man über "Gutheissen" diskutieren - ob mans beweisen könnte..?).
Das die Beweislage eventuell unklar ist, bedeutet ja nicht, dass eine Handlung dadurch legal wird.

Im übrigen würde mich interessieren, ob "Berufsschwarzfahrer" ähnliche Nonchalance an den Tag legen, wenn die Firma sich bei der Überweisung ihres Arbeitsentgeltes, die Eltern beim Taschengeld, etc... genauso vorgehen würden...
13.01.2011, 19:22#36
Was mich an dieser Diskussion – noch dazu auf der Plattform der Fans der Wiener Linien – sehr irritiert: Einige Mitglieder dürften (wenn ich es richtig verstanden habe) der Ansicht sein, ein entwerteter Fahrschein bzw. eine gültige Zeitkarte wäre lediglich der Schutz vor Unannehmlichkeiten und einer zu entrichtenden Strafe.

Ist es aber in der Tat nicht so, dass der – ohnehin nicht vollkostendeckende – Fahrpreis die Gegenleistung einer zu erbringenden bzw. einer erbrachten Leistung ist?

Ist es nicht schon traurig genug, dass überhaupt kontrolliert werden muss und (meinen eigenen Beobachtungen zufolge) die Kontrollorgane in beinahe jedem Waggon mindestens einen Schwarzfahrer ertappen?

Sollten nicht gerade wir, die "Fangemeinde" der Wiener Linien, mit gutem Beispiel vorangehen, einige gegen das Schwarzfahren bereits gepostete Beiträge untermauern und der Öffentlichkeit gegenüber deutlich klarstellen, dass die Erschleichung einer Dienstleistung Betrug an der Allgemeinheit ist?
13.01.2011, 21:15#37
Zitat
Original von 67er
Sollten nicht gerade wir, die "Fangemeinde" der Wiener Linien, mit gutem Beispiel vorangehen, einige gegen das Schwarzfahren bereits gepostete Beiträge untermauern und der Öffentlichkeit gegenüber deutlich klarstellen, dass die Erschleichung einer Dienstleistung Betrug an der Allgemeinheit ist?




Was ich sowieso nicht verstehe, ist, daß auf der Internetseite rideontime.at sowie in einigen Tageszeitungen täglich veröffentlicht wird, wo an diesen Tag verstärktKontrollen stattfinden. Das ist ja fast schon eine Warnung für Schwarzfahrer genau diese linien zu meiden und auf andere auszuweichen. Das sollte auch nicht sein!
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von Ildi (13.01.2011, 21:16)
13.01.2011, 21:19#38
Zitat
Original von Ildi
Was ich sowieso nicht verstehe, ist, daß auf der Internetseite rideontime.at sowie in einigen Tageszeitungen täglich veröffentlicht wird, wo an diesen Tag verstärktKontrollen stattfinden. Das ist ja fast schon eine Warnung für Schwarzfahrer genau diese linien zu meiden und auf andere auszuweichen. Das sollte auch nicht sein!

1. Stimmen die nicht.
2. Sollen die nicht dazu aufrufen, diese Linien zu vermeiden, sondern dass Tickets gekauft werden sollen.
13.01.2011, 21:24#39
Zitat
Original von alexxx
1. Stimmen die nicht.

Was aber stimmen könnte, ist, dass in den jeweiligen geografischen Regionen wirklich verstärkt kontrolliert wird. Ich ward am Montag im 6er kontrolliert (und zwar war das gleich eine Kontrolle mit 2 oder 3 Kontrolloren) - irgendwo zwischen Geiselbergstraße :sbahn: und Quellenstraße/Favoritenstraße - und für den Montag stehen auf rideontime.at wirklich Favoritner Linien (U1, 67, 67A, 0 (sic), 66A). Natürlich ist es nicht ausgeschlossen, dass es sich um einen reinen Zufallstreffer handelt. (gelöscht, war Blödsinn, das war nicht am Montag, sondern am Dienstag)

... was aber nur noch mehr bedeutet, dass das stimmen könnte: Die Linien für den Dienstag sind U3, 18, 14A, 5 und 6, und da ward ich, wie gesagt, im 6er kontrolliert. Es kann also schon sein, dass die "verstärkten Kontrollen" nicht völlig erfunden sind, auch wenn das ein Zufallstreffer sein kann.

Zitat
2. Sollen die nicht dazu aufrufen, diese Linien zu vermeiden, sondern dass Tickets gekauft werden sollen.

Und was glaubst du, was die tatsächliche Auswirkung sein wird ...?
Dieser Beitrag wurde 1-mal editiert, zuletzt von darkweasel (13.01.2011, 21:28)
13.01.2011, 21:45#40
Zitat
2. Sollen die nicht dazu aufrufen, diese Linien zu vermeiden, sondern dass Tickets gekauft werden sollen.

Und was glaubst du, was die tatsächliche Auswirkung sein wird ...?[/quote]

Daß dort genau bzw im Einzugsgebiet von genau diesder Linien die Schwarzfahrer großräumig ausweichen falls es geht. Denn wenn man sich die Listen ansieht, sind es immer Regionen welche beschrieben werden. Im oberen Beispiel ist das z.B der Großraum Westbahnhof bzw. Mariahilfer Straße. Und am Dienstag bin ich mit der U3 um die mittagszeit gefahren, und habe Kontrollorgane gesichtet. (wußte nichts von der Liste, da für mich uninteressant ist). Und wegen dieser Veröffentlichten Listen wird sich kaum jemand einen Fahrschein kaufen.